Nach mehreren Verhandlungsrunden erzielten die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Landesinnungsverband des bayerischen Bäckerhandwerks einen Tarifabschluss. Damit steigt der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2021 um 1,8 Prozent beziehungsweise zwei Prozent für Verkaufskräfte. Eine weitere Erhöhung um 1,5 Prozent beziehungsweise 1,7 Prozent für den Verkauf erfolgt ein Jahr später. Für Beschäftigte, die vor dem Stichtag 1. März 2020 in einen Betrieb eingetreten sind, gibt es im November 2020 außerdem eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 250 Euro, die steuerfrei ausgezahlt werden kann. Teilzeitkräfte und Beschäftigte, die nach dem Stichtag eingetreten sind, erhalten anteilige Zahlungen. Der neue Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 2022.
Kaufkraft der Bäckereibeschäftigten absichern
Kurt Haberl, stellvertretender Landesbezirksvorsitzender und Verhandlungsführer der NGG, erklärt: “Mit dem Tarifabschluss ist es uns gelungen, die Kaufkraft der Bäckereibeschäftigten in einer wirtschaftlich unsicheren Zeit abzusichern." Ihm sei angesichts der "Lohnschere" zwischen Produktion und Verkauf wichtig gewesen, die Gehälter im Verkauf stärker anzuheben. "Die Corona-Beihilfe kommt netto bei den Beschäftigten an und soll die zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise in einer 'systemrelevanten' Tätigkeit honorieren. Durch die einheitliche Höhe der Beihilfe werden außerdem die unteren Lohn- und Gehaltsgruppen begünstigt", so Haberl.