Die Brauerei Härle aus Leutkirch im Allgäu und der Verband sozialer Wettbewerbe streiten seit drei Jahren über den Werbespruch „Bekömmlich, süffig – aber nicht schwer“ der Brauerei. „Bekömmlich“ suggeriere, dass der Konsum von Bier keine negativen Folgen habe, argumentiert der Anwalt des Verbandes. Der BGH hat ihm nun in letzter Instanz recht gegeben. Der Begriff ist nach Ansicht der Bundesrichter eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach EU-Recht nicht für alkoholische Getränke über 1,2 Volumenprozent erlaubt ist.
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