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Bein-Prothese schützt nicht vor Strafzettel

Behindertenparkplatz

Bein-Prothese schützt nicht vor Strafzettel

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    Bein-Prothese schützt nicht vor Strafzettel
    Bein-Prothese schützt nicht vor Strafzettel Foto: aimee jajes

    Weil ein Mann sein Auto ohne entsprechenden Ausweis auf einem Behindertenparkplatz abgestellt hatte, hat ihn ein Angestellter des Ordnungsamtes mit 35 Euro verwarnt. Da der gebürtige Ravensburger, der mittlerweile im Allgäu wohnt, den bereits beantragten Behindertenausweis noch nicht erhalten hat und es für diesen keine vorläufige Bestätigung gibt, hinterließ er lediglich seine Telefonnummer.

    Gerade als ihm ein Angestellter des Ordnungsamtes einen Strafzettel ausstellte, kam der 45-Jährige zu seinem Auto zurück. Trotz Krücke, Armschlinge und Beinprothese beharrte der Ordnungshüter auf der Verwarnung. Sobald der Mann der Stadt seinen Behindertenausweis vorzeigen kann, bekommt er das Geld zurückerstattet.

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