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Beim Fingerhakeln gleich doppelt verloren

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Beim Fingerhakeln gleich doppelt verloren

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    Oberallgäu(ho). - Eigentlich haben die beiden Herren ein Alter erreicht, in dem es nicht mehr üblich ist, sich durch pubertäre Kraftproben zu produzieren. Dass sie dennoch am Tresen eines Sonthofer Lokals ihre Stärke beim Fingerhakeln maßen, dürfte wohl dem Alkohol zuzuschreiben sein. Wobei der Herausforderer letztlich gleich zwei Mal den Kürzeren zog. Erst unterlag er im 'Kampf' mit einem gebrochenen Mittelfinger - und nun wurde im Strafprozess auch noch sein Vorwurf der Körperverletzung abgeschmettert. Im Saal des Amtsgerichts saßen sich die Kontrahenten mit weitem Abstand gegenüber: Der einheimische Verletzte trat samt Rechtsanwalt als Nebenkläger auf, während der 'Sieger' aus dem hohen Norden auf der Anklagebank Platz nehmen musste. Vorwurf des Staatsanwalts: Der 45-Jährige habe beim Fingerhakeln nicht von seinem Gegner abgelassen, obwohl der - seine schwindenden Chancen erkennend - darum gebeten habe. Schließlich habe der Ältere seinem 39 Jahre alten Herausforderer gar gedroht, ihm den Finger zu brechen, weil er von ihm 'so blöd angemacht' worden sei. Der Mittelfinger des Oberallgäuers ging tatsächlich zu Bruch. Erst nach zwei Operationen und vier Wochen Krankenstand war er wieder einsatzfähig. Die Geschichte des Angeklagten (der gegen einen Strafbefehl über 1600 Euro Einspruch eingelegt hatte) hörte sich dagegen ganz anders an: Die beiden Männer hatten sich an einem verkaufsoffenen Sonntag in der Kreisstadt an einem Stand gegenseitig Rotwein spendiert, anschließend in einem Lokal wieder getroffen und 'eigentlich ganz nett unterhalten', erinnerte sich der Norddeutsche. Doch mit einem Mal habe sein Gegenüber angefangen, ihn zu beschimpfen und ihm Prügel angeboten. Weil Schlägern in seinen Augen aber 'zu primitiv ist', so der Unternehmer, habe er vorgeschlagen, den Zwist 'auf andere Weise zu regeln. Man einigte sich auf den urbayerischen Brauch des Kräftemessens - aber schon nach 20 oder 30 Sekunden hab's 'geknaxt' und der Fingerknochen seines Gegenübers war ab. Was er natürlich nicht gewollt habe, versicherte der 45-Jährige: 'Ich tu ja nicht mit Mutwillen jemand weh, das wär Blödsinn.' Zwei Zeugen bestätigten denn auch, dass der Angeklagte keineswegs den aggressiven Part übernommen hatte, wie ihm die Anklage vorwarf. Vielmehr sei er von zwei Damen und seinem Herausforderer nach Kräften provoziert ('Blöder Hamburger, scher dich wieder nach Hause') worden.

    'Aufs Übelste beschimpft' Weshalb der Barkeeper noch erfolglos versucht hatte, die drei Stänkerer zur Vernunft zu bringen. Ein unbeteiligter Gast erinnerte sich, dass der Angeklagte von den andern 'aufs Übelste beschimpft' worden sei. Über den 'Kampf' selbst wusste der Magdeburger nichts zu sagen: 'Ich kenne dieses Spiel nicht, das ist bei uns zu Hause nicht üblich.' Richterin Brigitte Gramatte-Dresse hörte sich die Version des Oberallgäuers gar nicht mehr an. Sie erklärte ihm, dass gefährliche Sportarten (wie eben das Fingerhakeln) ein Risiko in sich bergen. Wer dennoch daran teilnimmt, willige in eine mögliche Körperverletzung ein. Schließlich 'schluckten' beide Parteien den Richter-Vorschlag: Das Verfahren wird eingestellt, wenn der 45-Jährige eine symbolische Wiedergutmachung von 100 Euro an den Verletzten zahlt. Der wiederum musste sich verpflichten, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verzichten.

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