Unklarheit herrscht offenbar bei manchen Autofahrern über die Geschwindigkeitsregelung auf der Bundesstraße 17. Wir fragten nach bei Manfred Gottschalk, Pressesprecher der Polizeidirektion Augsburg. Welche Geschwindigkeitsregelung gilt auf der Bundesstraße 17? Gottschalk: Die B17 ist eine autobahnähnliche Bundesstraße, somit gibt es zunächst keine festgelegte Höchstgeschwindigkeit. Es gilt jedoch hier, die Geschwindigkeit den persönlichen Fahrkenntnissen und den Wetterverhältnissen anzupassen. Bei Nebel, Regen oder Frost ist Vorsicht geboten und von allzu hoher Geschwindigkeit abzuraten. Natürlich gelten auch die Verkehrszeichen, die die Geschwindigkeit an gefährlichen Stellen begrenzen.
Wo ist das denn der Fall und warum? Gottschalk: Beispielsweise ist die Geschwindigkeit in der Kurve bei Oberottmarshausen auf 120 Stundenkilometer begrenzt, weil hier schon mehrere Autofahrer auf Grund von nicht angepasster Geschwindigkeit schwer verunglückt sind. Auch zwischen Königsbrunn Nord und Königsbrunn Süd ist die Geschwindigkeit bei Nässe auf 100 Stundenkilometer begrenzt, weil die Fahrbahn bei zu hoher Geschwindigkeit auch hier gefährlich werden kann. Wie schnell darf man auf den zweispurigen Abschnitten fahren? Gottschalk: Auf den zweispurigen, also nicht autobahnähnlich ausgebauten Strecken hinter Klosterlechfeld in Richtung Süden oder in Richtung Norden auf der B2 ab Gersthofen gilt außerhalb von Ortschaften die Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern. Innerhalb von Ortschaften darf man höchstens 50 fahren, solang dies durch Verkehrsschilder nicht anders geregelt ist. Für den Abschnitt der B 17, der durch das Augsburger Stadtgebiet führt, ist die Geschwindigkeit auf 60 oder 70 Stundenkilometer begrenzt. In Richtung Süden wird diese Begrenzung nicht extra aufgehoben. Ab wann darf man schneller fahren? Gottschalk: Hier hebt das Ortsschild bei der Ausfahrt im Bereich der Messe die Geschwindigkeitsbegrenzung auf.