Marktoberdorf (vit). - Wie erst vor wenigen Tagen bekannt gegeben wurde, ist Mitte September im Landkreis Lindau ein Rind an Tuberkulose (Tbc) erkrankt (wir berichteten). Die Krankheit war bis in die 50er-Jahre bei Menschen und Haustieren weit verbreitet. Mittlerweile gilt sie jedoch als ausgerottet. Tbc kann durch den Verzehr von Rohmilch vom Tier auch auf den Menschen übertragen werden. Wir sprachen mit Dr. Franz Götz vom 'Kompetenzzentrum Ostallgäu für gesundheitlichen Verbraucherschutz' über Risiken beim Genuss von unbehandelter Milch. Gerade in Dörfern kaufen viele Allgäuer ihre Milch direkt beim Bauern.
Setzen sich diese Kunden einem erhöhten Risiko aus? Götz: Sofern der landwirtschaftliche Betrieb die Hygieneanforderungen beachtet, besteht für die Verbraucher kein erhöhtes Risiko. Welche Regeln gelten für einen landwirtschaftlichen Betrieb und was muss ein Verbraucher beim Genuss von Rohmilch beachten? Götz: Die hygienischen Anforderungen an die Abgabe von Rohmilch sind in der Milchverordnung aufgeführt. Die Abgabe muss der Milcherzeuger dem Landratsamt mitteilen. An der Abgabestelle muss der Vermerk 'Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen' gut sichtbar angebracht sein. Und der Verbraucher sollte genau diesen Hinweis beherzigen. In vielen Geschäften wird auch Vorzugsmilch angeboten. Ist diese Milch wärmebehandelt? Götz: Vorzugsmilch wird nicht wärmebehandelt. Milchviehbetriebe, die sie gewinnen, behandeln und verkaufen, unterliegen strengen Hygiene-Anforderungen. Ist nach Auftreten eines Tbc-Falles im Landkreis Lindau nun wieder mit verstärkten Kontrollen zu rechnen? Götz: In Deutschland gibt es jährlich nur einzelne sporadische Tbc-Fälle in Rinderbetrieben: Etwa im Jahr 2001 vier Fälle und heuer bislang ebenfalls vier Fälle. Eine verstärkte Kontrolle ist aufgrund dieser Einzelfälle nicht erforderlich.