Kempten (dam). - Die Staatsanwaltschaft Kempten ist bayernweit die Nummer eins in der Abwicklung von Strafverfahren. Bei einem Arbeitsbesuch in Kempten sagte Generalstaatsanwalt Dr. Karl Huber, dass in Kempten rund 93 Prozent aller Verfahren binnen drei Monate abgearbeitet seien. Ein Wert, den keine weitere Staatsanwaltschaft in Bayern erreiche. Zum Stand der BSE-Verfahren sagte Huber, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien weitgehend abgeschlossen. Die Kemptener Behörde bearbeitet alle in Bayern anfallenden BSE-Fälle mit einem möglichen strafrechtlichen Hintergrund. 'Es hat sich gezeigt, dass es eine gute und richtige Entscheidung war, die BSE-Verfahren bayernweit von der Kemptener Staatsanwaltschaft bearbeiten zu lassen', sagte Generalstaatsanwalt Huber. Die BSE-Ermittlungsverfahren gegen Futtermittelhersteller, Verbreiter von Risikomaterial und Labore seien weitgehend abgeschlossen. Huber unterstrich den hohen Arbeitsaufwand, den die Kemptener Staatsanwaltschaft bei den BSE-Verfahren zu bewältigen habe. Die Behörde ermittle nicht nur bayernweit, sondern müsse auch bei den Verhandlungen im gesamten bayerischen Raum Anklagevertreter stellen, verdeutlichte der Kemptener Oberstaatsanwalt Herbert Pollert.
So nehmen Mitarbeiter aus Kempten etwa auch an Sitzungen in Cham, Mühldorf oder Lichtenfels teil. In Kempten ist ein Staatsanwalt mit den BSE-Verfahren befasst. Als Generalstaatsanwalt und Leiter der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht München unterstehen Huber zehn Staatsanwaltschaften mit rund 1200 Mitarbeitern, darunter rund 380 Staatsanwälte. Anlass für Hubers Besuch in Kempten war unter anderem 'eine Effizienzkontrolle' der in Kempten geleisteten Arbeit. Huber sagte: 'In Sachen Geschwindigkeit ist Kempten die Nummer eins in Bayern.' Rund 93 Prozent aller Strafverfahren würden binnen drei Monate abgeschlossen. Huber betonte, dass ihm die Durchführung so genannter beschleunigter Verfahren ein 'großes Anliegen' sei. Weil bei dieser Art der Verhandlung weniger Fristen und Formalien eingehalten werden müssen, kann bei Fällen von Kleinkriminalität die Zeit zwischen Anklage und Verhandlung deutlich verkürzt werden. Hier habe die Kemptener Staatsanwaltschaft einen deutlichen Schritt nach vorne gemacht. So seien im Jahr 2002 bereits 17,5 Prozent (im Jahr 2000: 11,8 Prozent) aller Fälle in dieser Form abgeschlossen worden (Bayernschnitt: 14,5 Prozent). 'Das Verfahren nützt Behörden und Beschuldigten', sagte der Generalstaatsanwalt. So könne hierdurch etwa vermieden werden, dass ein Beschuldigter übermäßig lang in Untersuchungshaft verbringe.