In Bayern wurde die 3G-Regel am Dienstag ausgeweitet. In sämtlichen Bereichen, in denen diese Regel gilt, müssen sich neben den Besuchern ab dem 19. Oktober auch alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt daran halten. Dementsprechend müssen auch Betreiber, Beschäftigte und Ehrenamtliche mit Kundenkontakt gegen Corona geimpft, genesen oder regelmäßig negativ getestet sein. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen.
Mindestens zwei negative Corona-Tests pro Woche
Teilweise reicht ein Schnelltest. In manchen Bereichen muss es allerdings ein PCR-Test sein. Die Mitarbeiter müssen sich mindestens zweimal pro Woche testen lassen. Das gilt auch, wenn Betreiber oder Veranstalter die 2G- oder die 3G-plus-Regel anwenden. Nach Angaben des Bayerischen Rundfunks müssen Arbeitgeber vorläufig noch bis zum 24. November für die Kosten der Tests aufkommen. Mindestens zweimal pro Wochen müssen sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, einen kostenlosen PCR-, Selbst- oder Schnelltest anbieten. Ob die Unternehmen die Kosten für einen PCR-Test übernehmen müssen, ist noch unklar.
Wo gilt die 3G-Regel?
Die 3G-Regel gilt für ganz Deutschland und in zahlreichen Bereichen des öffentlichen Lebens. Nur geimpfte, genesene oder getestete Bürger erhalten Zutritt zur Innengastronomie, Veranstaltungen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Das Ganze gilt auch im Kino, Fitnessstudio, im Schwimmbad und der Sporthalle, in Pensionen und Hotels sowie in Betrieben, die körpernahe Dienstleistungen anbieten - darunter der Friseur oder ein Kosmetikstudio. Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz vor Ort stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, können die einzelnen Bundesländer die Regelung in Landkreisen auch teils oder gänzlich aussetzen.Das ist aktuell in der kreisfreien Stadt Kaufbeuren der Fall.