Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Bayern verschärft erneut Corona-Maßnahmen

Coronavirus

Bayern verschärft erneut Corona-Maßnahmen

    • |
    • |
    Bayern verschärft erneut Corona-Maßnahmen
    Bayern verschärft erneut Corona-Maßnahmen Foto: Pixabay/Pixelio

    Der folgende Corona-Plan der Bayerischen Regierung gilt ab dem 9. Dezember 2020:

    1. Der Katastrophenfall wird ausgerufen.
    2. Es gilt eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Verlassen des Hauses nur noch mit triftigem Grund gestattet (Arbeit, Einkäufe, Besuch eines anderen Hausstands, Sport und Bewegung an frischer Luft, Versorgung von Tieren, Gottesdienstbesuche).
    3. Erweiterte Ausgangssperre in Hotspots: Ab einer Inzidenz von 200 gilt zwischen 21 Uhr und 5 Uhr eine erweitere Ausgangssperre. Nur aus triftigen Gründen darf Wohnung verlassen werden (Arbeit, medizinische Notfälle, Begleitung Sterbender, Versorgung von Tieren, Gottesdienste während der Feiertage)
    4. Sonderregelung Weihnachten: Zwischen dem 23. Und 26. Dezember gelten in ganz Bayern gelockerte Kontaktbeschränkungen. Treffen bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten sind erlaubt (Kinder unter 14 zählen nicht dazu).
    5. Ab dem 27. Dezember gilt diese Sonderregelung mit 10 Personen nicht mehr. An Silvester und Neujahr dürfen dann wieder maximal 5 Personen aus zwei Hausständen zusammenkommen.
    6. Schulen: Präsenzunterricht bleibt bestehen bei allen Schulen der Jahrgangsstufen 1. bis 7. Gilt auch für Förderschulen und FOS/BOS. Wechselunterricht gilt ab der. 8. Klasse. Ausnahme ist das letzte Schuljahr. Distanzunterricht gilt an beruflichen Schulen. Ausnahme hier: das letzte Schuljahr der jeweiligen Schulart und Förderschulen.
    7. Geschäfte bleiben offen, werden aber verstärkt kontrolliert.
    8. Gottesdienste finden weiter statt. Singen ist verboten, am Platz gilt durchgängig Maskenpflicht.
    9. Alkohol in der Öffentlichkeit verboten.
    10. Bisher erlaubter kleiner Grenzverkehr wird gestrichen. Heißt: 24 Stunden test- und quarantänefrei ins Ausland zu fahren ist nicht mehr möglich. Für Grenzpendler und Grenzgänger einschließlich Schule und Ausbildung gelten die Regelungen nicht. Besuch von Verwandten ersten Grades ist erlaubt.
    11. Alten- und Pflegeheime: Jeder Bewohner darf pro Tag höchstens einen Besucher empfangen. Besucher müssen aber einen negativen Coronatest vorweisen. Außerdem ist Besuch nur mit FFP2-Maske erlaubt.
    12. Gesundheitsämter sind verpflichtet die vollständige Nachverfolgung von Infektionsketten sicherzustellen.
    13. Bei jedem staatlichen Dienstposten, der zu mindestens 50% für Homeoffice geeignet ist, muss Homeoffice genehmigt werden. Vorausgesetzt, die technischen Bedingungen sind gegeben.
    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden