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Bayern verbietet Indoor-Sport: Fitnessstudios dürfen doch nicht öffnen

Corona

Bayern verbietet Indoor-Sport: Fitnessstudios dürfen doch nicht öffnen

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    Fitnessstudios in Bayern müssen weiterhin geschlossen bleiben. (Symbolbild)
    Fitnessstudios in Bayern müssen weiterhin geschlossen bleiben. (Symbolbild) Foto: Markus Spiske auf Pixabay

    Update vom 13. November 2020:Ab Freitag müssen fast alle Indoor-Sportstätten in Bayern schließen. Medienberichten zufolge ist diese neue Regelung eine Reaktion auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Dieser hatte am Donnerstag beschlossen, dass Fitnessstudios wieder öffnen dürfen.Bezugsmeldung vom 12. November 2020:Seit gut einer Woche sind die Fitnessstudios in ganz Deutschland geschlossen. Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) dem Eilantrag eines Fitnessstudio-Inhabers zum Teil stattgegeben. Damit setzt der BayVGH das Betriebsverbot für Fitnessstudios in der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung außer Vollzug.

    Fitnessstudios mussten schließen

    Einrichtungen des Freizeitsports dürfen nach den seit dem 2. November 2020 geltenden Beschränkungen im Bereich der Freizeitgestaltung nur für den Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands genutzt werden. In Fitnessstudios ist dies derzeit nicht erlaubt. Sie mussten vollständig schließen. Diese Regelung würde laut dem 20. Senat die Fitnessstudios benachteiligen, ohne dass diese Schließung gerechtfertigt sei. Die Regelung verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Der Verordnungsgeber sei beim Erlass der Einschränkungen davon ausgegangen, dass Individualsport im genannten Umfang zulässig bleiben sollte. Das sollte aber auch für Fitnessstudios gelten. Der Verwaltungsgerichtshof gab dem Eilantrag des Inhabers eines Fitnessstudios aber nur zum Teil statt. Die restlichen Beschränkungen des Freizeitindividualsports seien dennoch aufgrund des derzeitigen Infekionsgeschehens angebracht. 

    Nur stark eingeschränkter Betrieb möglich

    Der Betrieb von Fitnessstudios ist nur in einem stark eingeschränkten Umfang möglich, stellte der Verwaltungsgerichtshof klar. Die Zulässigkeit des Berufs – und Leistungssports bleibt von dieser Entscheidung unberührt. 

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