Seit Mittwoch gelten in Bayern neue Corona-Regeln. Unter anderem gelten Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen wieder als "Geschäfte des täglichen Bedarfs". Damit durften die Geschäfte am Mittwoch inzidenzunabhängig öffnen.
Autokinos wieder erlaubt
Die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten dürfen auch bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 öffnen. Dabei müssen alle Besucher ab sechs Jahren einen höchstens 24 Stunden alten Corona-Test vorweisen. Außerdem gilt die FFP2-Maskenpflicht. Auch Autokinos sind seit Mittwoch wieder erlaubt. Die Betreiber müssen allerdings ein "ausreichendes Infektionsschutz-Konzept" ausarbeiten. Für die Besucher gilt außerhalb ihres Fahrzeugs auf dem Gelände die FFP2-Maskenpflicht.
Kinder unter 14 Jahren dürfen gemeinsam Sport machen
Die Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien ist für Kinder unter 14 Jahren nun wieder erlaubt - allerdings maximal zu fünft. Auch ein erwachsener Trainer darf dabei sein, muss aber einen höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Test haben. Die Kinder brauchen keinen Test.
Keine Lockerungen an Schulen
Keine Lockerungen gibt es hingegen bei der Ausgangssperre und in den Schulen. Auch weiterhin wird es in Bayern nicht erlaubt sein, sich bis 00:00 Uhr für einen Spaziergang oder für Sport draußen aufzuhalten. Ministerpräsident Markus Söder begründete die Entscheidung damit, dass eine Kontrolle nicht möglich wäre. Auch bei den Schulen bleibt es dabei, dass ab einem Inzidenzwert von 100 Distanzunterricht stattfindet. Unter anderem hatte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) darauf gepocht, den Grenzwert wie in der Bundes-Notbremse vorgesehen auf 165 anzuheben.
Erleichterungen für vollständig Geimpfte
Wer bereits seine Zweitimpfung gegen Corona erhalten hat, muss in Zukunft keinen negativen Corona-Test mehr vorlegen. Vollständig Geimpfte brauchen beispielsweise bei einem Friseurbesuch oder beim "Click & Meet" keinen negativen Test. Auch bei der Einreise müssen vollständig Geimpfte laut Söder nicht mehr in Quarantäne. Die Maskenpflicht gilt für Geimpfte allerdings weiterhin.