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Bayern bleibt trotz bundesweiter Notbremse vorerst bei härteren Corona-Regeln

Kein Spaziergang nach 22:00 Uhr

Bayern bleibt trotz bundesweiter Notbremse vorerst bei härteren Corona-Regeln

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    Spazieren gehen ist in Bayern weiterhin nur bis 22 Uhr erlaubt. (Symbolbild)
    Spazieren gehen ist in Bayern weiterhin nur bis 22 Uhr erlaubt. (Symbolbild) Foto: Fotorech von Pixabay

    Ab Samstag tritt die bundesweite "Corona-Notbremse" in Kraft. Dadurch sollen in Regionen, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 100 überschritten haben, in ganz Deutschland einheitliche Regeln gelten. Bereits vor Verabschiedung des Gesetztes wies Florian Herrmann (CSU) darauf hin, dass der Freistaat die Regeln als Untergrenze des Möglichen ansieht. "Bayern hält auch jetzt an einigen schärferen Regeln fest", heißt es am Freitag vom Bayerischen Gesundheitsministerium. 

    Joggen und Spaziergänge nach 22 Uhr bleiben in Bayern verboten

    Eine Abweichung von der Bundes-Notbremse gilt in Bayern etwa bei der Ausgangssperre, die von 22 Uhr bis 5 Uhr gilt. Der Bund sieht hierbei eine Ausnahme vor: Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein. Im Freistaat ist das allerdings weiterhin verboten. Laut dem BR darf man in Bayern das Haus nach 22 Uhr nur verlassen, um Tiere zu versorgen, sich um hilfsbedürftige Menschen zu kümmern, bei medizinischen Notfällen und aus beruflichen "oder anderen ähnlich gewichtigen Gründen". 

    Distanzunterricht in Bayern schon ab Inzidenz von 100

    In Bayern bleibt es dabei. Ab einer Inzidenz von 100 findet in den Schulen Distanzunterricht statt. Ausgenommen sind dabei Abschlussklassen an Grund- und weiterführenden Schulen sowie Förderschulen. Die Bundes-Notbremse schreibt Distanzunterricht erst ab einer Inzidenz von 165 vor. 

    FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV bleibt weiter bestehen 

    Im ÖPNV müssen Fahrgäste in Bayern weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Eine einfache OP-Maske wie von der Bundes-Notbremse vorgeschrieben reicht im Freistaat nicht aus. 

    Andere Regeln für Buchhandlungen und Blumengeschäfte

    Laut dem Bundesgesetz dürfen Buchläden, Blumengeschäfte und Gartencenter auch bei einer Inzidenz über 100 öffnen, wenn Quadratmeter-Regeln befolgt werden. Das ist in Bayern anders. Nach Angaben des BR dürfen Kunden in Blumenläden oder Buchhandlungen ab einem Inzidenzwert von 100 nur einkaufen, wenn sie vorher einen Termin gebucht haben (Click & Meet) und auch einen negativen Corona-Test vorweisen können. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 150 ist dann nur noch das Abholen vorbestellter Waren (Click & Collect) erlaubt. 

    Diese Regeln werden durch die Bundes-Notbremse in Bayern strenger 

    In einigen Bereichen muss der Freistaat seine Corona-Regeln wegen der Bundes-Notbremse anpassen. Unter anderem hatte der Freistaat bis jetzt "Click & Meet" mit einem negativen Test bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 200 erlaubt. Die Bundes-Notbremse erlaubt das nur bis zu einem Inzidenzwert von 150.  Auch bei den Friseurbesuchen muss der Freistaat nachschärfen. Bis jetzt haben Kunden für einen Besuch beim Friseur noch keinen negativen Test gebraucht. Das ändert sich nun durch die Bundes-Notbremse, die vorschreibt, dass die Kunden einen maximal 24 Stunden alten Corona-Test vorweisen müssen. Dasselbe gilt für andere erlaubte körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise die Fußpflege. Der Freistaat muss die Regeln ab der kommenden Woche umsetzen. 

    Bundesweite "Corona-Notbremse" ab Samstag: Weiterhin strengere Regeln in Bayern

    Weitere Regeln im Überblick

    KontaktbeschränkungenAngehörige eines Haushaltes dürfen sich in der Öffentlichkeit oder in Privaträumen nur mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Zusammenkünfte zwischen Angehörigen des gleichen Haushalts und von Ehe- oder Lebenspartnern sind erlaubt.Begrenzte Kundenzahl Ab einer Inzidenz von 100 gilt eine für geöffnete Handels- und Dienstleistungsbetriebe eine angepasste "Kundenzahlbegrenzung", so das bayerische Gesunheitsministerium. "Es dürfen sich nunmehr maximal ein Kunde pro 20 qm für die ersten 800 qm sowie zusätzlich ein Kunde pro 40 qm für die darüberhinausgehende Verkaufsfläche gleichzeitig im Ladengeschäft aufhalten."ArbeitFirmen müssen Büroarbeiten im Homeoffice anbieten, "wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen". "Soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen", müssen Arbeitnehmer dieses Angebot annehmen. Diese Regelung gilt unabhängig von der Inzidenz. Mitarbeitern, die nicht im Homeoffice arbeiten können, muss die Firma einmal wöchentlich einen Test anbieten. Wer häufig Kundenkontakt hat oder Beschäftigte in körpernahen Dienstleitungen haben das Recht auf zwei Tests pro Woche.FreizeitGastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sollen bei einer Inzidenz über 100 schließen. Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit aktuellem negativen Test besucht werdenbis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.SportNur kontaktloser Sport ist erlaubt - und das nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen. Trainings und Wettkämpfe von Berufs- und Leistungssportlern der Bundes- und Landeskader bleiben erlaubt, jedoch mit Hygienekonzept und ohne Zuschauer.Weitere Regeln An Beerdigungen dürfen maximal 30 Personen teilnehmen. Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Eine Ausnahme gilt hier für Friseure und Fußpfleger, die unabhängig von der Inzidenz arbeiten dürfen, aber nur wenn die Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können. Das können vor Ort durchgeführte Selbsttests sein oder die Ergebnisse von Schnell- oder PCR-Tests sein. Außerdem gilt beim Friseurbesuch die FFP2-Maskenpflicht. Für Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

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