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Bayerisches Kabinett beschließt Erleichterungen für Gottesdienste und Versammlungen

Coronavirus

Bayerisches Kabinett beschließt Erleichterungen für Gottesdienste und Versammlungen

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    Markus Söder (Symbolbild)
    Markus Söder (Symbolbild) Foto: Ralf Lienert

    Das Bayerische Kabinett hat beschlossen, die bisher geltenden Schutzmaßnahmen bis 10. Mai zu verlängern. Allerdings gibt es auch Erleichterungen aus den Corona-Beschränkungen, die ab 4. Mai gelten sollen.

    Diese Erleichterungen treten ab 4. Mai in Kraft

    GottesdiensteUnter bestimmten Auflagen sind Gottesdienste ab 4. Mai wieder erlaubt. Allerdings muss in den Kirchen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Der Gottesdienst darf außerdem nicht länger als eine Stunde gehen und eine Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht. Eine Ausnahme gilt hier für liturgisches Sprechen und Predigen. Bei Gottesdiensten im Freien ist die Teilnehmerzahl auf 50 beschränkt und es gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern.VersammlungenFür Versammlungen gilt ab 4. Mai eine Teilnehmerzahl von maximal 50 Personen. Laut Kabinett dürfen die Versammlungen "nur im Freien und ortsfest, bei grundsätzlichem Mindestabstand von 1,5 m und ohne Verteilung von Flyern etc." stattfinden. Auch hier liegt die Höchstdauer bei einer Stunde.Friseure, Fußpflegebetriebe und Physiotherapeuten Friseur- und Fußpflegebetriebe dürfen ab 4. Mai 2020 wieder öffnen. Ebenso uneingeschränkt dürfen Physiotherapeuten tätig werden. Auch für diese Berufsgruppen gilt in Zukunft die Maskenpflicht.

    Weitere Beschlüsse des Kabinetts

    Ersatz von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung "Die Staatsregierung wird Eltern, die wegen des Betretungsverbots aufgrund der Coronavirus-Pandemie keine Kindertagesbetreuung oder Mittagsbetreuung in Anspruch nehmen können, für drei Monate von den Kosten entlasten", teilt das Kabinett mit. Den Trägern in der Kindertages- und Mittagsbetreuung sollen die Elternbeiträge im April, Mai und Juni pauschal ersetzt werden. Im Gegenzug müssen die Träger für diese Zeit auf die Elternbeiträge verzichten. Eltern von Kindern in der Notbetreuung leisten grundsätzlich weiterhin ihre Elternbeiträge. Für Eltern, die aufgrund des Beitragsersatzes keine Elternbeiträge bezahlen, entfällt in der Folge der Anspruch auf das Krippengeld.Größere Läden dürfen Verkaufsfläche begrenzen Bisher war es in Bayern größeren Läden mit mehr als 800 Quadratmetern nicht erlaubt, ihr Geschäft zu öffnen. Das ändert sich ab Mittwoch, 29. April. Denn ab sofort dürfen betroffene Läden nun ihre Verkaufsfläche auf die vorgeschriebene Größe beschränken und somit aufmachen. Außerdem gilt diese Grenze von maximal 800 Quadratmeter nun auch für Buch- und Fahrradläden. Lebensmittelgeschäfte, Bau- und Gartenmärkte, der Kfz-Handel und sonstige "schon bisher privilegierten Geschäfte des täglichen Bedarfs" können weiterhin mehr als 800 Quadratmeter öffnen, so das Kabinett.

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