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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof setzt 15-Km-Regel vorläufig außer Kraft

Eilantrag stattgegeben

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof setzt 15-Km-Regel vorläufig außer Kraft

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    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die 15-Km-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt. (Symbolbild)
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die 15-Km-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt. (Symbolbild) Foto: Engin Akyurt auf Pixabay

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die 15-Km-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit dem Eilantrag eines Antragstellers aus Passau stattgegeben. Die 15-Km-Regel besagte, dass sich Bewohner von Corona-Hotspots nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt aufhalten dürfen. Einen anderen Eilantrag gegen die FFP2-Maskenpflicht in Geschäften und im ÖPNV lehnte das Gericht dagegen ab. 

    Verhältnismäßigkeit der 15-Km-Regel nicht ausschlaggebend 

    Laut des BayVGH ist "der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar." Die Festlegung des 15-Kilometer-Radius' sei nicht anschaulich genug. Ob die Regel verhältnismäßig ist, war für das Gericht nicht entscheidend und wurde auch nicht geklärt. 

    FFP2-Maskenpflicht: Keine gesundheitlichen Bedenken

    Laut dem BayVGH böten FFP2-Masken "voraussichtlich gegenüber medizinischen oder sogenannten Community-Masken einen erhöhten Selbst- und Fremdschutz." Darum besteht für das Gericht gegen die Eignung der FFP2-Masken im Kampf gegen die Corona-Pandemie keine Bedenken. Wegen der regelmäßig begrenzten zeitlichen Tragedauer seien Gesundheitsgefährdungen nicht zu erwarten, so der BayVGH. Gegen die Beschlüsse des Gerichts gibt es keine Rechtsmittel.

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