Kempten (buc). Laute Musik bis spät in die Nacht, penetranter Grillgestank mittags und abends, schon wieder der Lieblings-Stellplatz belegt: Gründe, mit dem Nachbarn zu streiten gibt's viele. Noch mehr Gründe bzw. Gelegenheiten, dem Nachbarn weniger grün zu sein, bietet der Garten. Denn was da wie hoch wachsen darf, ist meist ganz genau geregelt - potentieller Dünger für so manchen Streit über Zaun und Hecke. 'Vor allem für die dicht besiedelten Neubaugebiete ist in Kempten und den Umlandgemeinden detailliert festgeschrieben, was erlaubt ist und was nicht. Und weitaus die meisten Bürger halten sich auch dran und einigen sich im Zweifelsfall mit ihren Nachbarn gütlich', erklärt Hans-Joachim Klein, Sachgebietsleiter vom Bürger-Service Bauen im Baureferat. Innerhalb der Stadt Kempten gibt's für rund 50 Prozent der bebauten Ortsteile solche Bebauungspläne. Und die, sagt der Mann vom Bauamt, seien von Stadtteil zu Stadtteil sehr individuell. Darum könne man eben nicht pauschal sagen, was laut Plan für den einen Garten gelte, sei ebenso auch auf einen anderen anwendbar. Im Zweifelsfall müsse sich jeder, der im Garten eine Hecke, einen Zaun oder einen Geräteschuppen errichten wolle, bei der Stadt oder der Gemeinde erkundigen. Gibt's keinen Bebauungsplan, ist das allerdings noch kein Freibrief, zu pflanzen oder zu bauen, was einem in den Sinn kommt. Klein: 'In solchen Fällen greift das bürgerliche Gesetzbuch'. Das sagt zum Beispiel, dass Hecken oder Bäume, die größer werden als zwei Meter, zwei Meter weit von der Grundstücksgrenze weg stehen müssen.. Weniger Abstand sei freilich möglich, wenn man mit dem Nachbar einig sei. Da rät Klein, dies auf jeden Fall schriftlich festzuhalten: 'Es kann ja schließlich sein, dass man sich eines Tages nicht mehr verträgt oder aber der Besitzer des Grundstücks wechselt.'
Thuja: Nein, aber Die meisten Anrufe, die beim Bürger-Service in Fragen rund ums 'Gartenrecht' eingehen, drehen sich um Stützmauern für eine geplante Aufschüttung und um Thuja-Hecken. Die Pflanze kann bis zu sechs Meter hoch und somit zu einem echten Ärgernis werden. Darum, so Klein, seien diese Hecken in vielen Bebauungsplänen von Stadt und Land nicht erlaubt. Was allerdings nicht heißt, dass sie nicht schon da wachsen, wo sie's an sich nicht sollen: 'Ein solches Verbot wäre schwer durchsetzbar und wohl illusorisch. Zudem ist es kaum verhältnismäßig, wenn die Behörde verlangt, die Hecke wieder herauszureißen.' Anders sei es aber, wenn die Hecke höher wird als erlaubt. Dann gibt's kein Pardon. Zwei Meter sind's für die Thuja und andere Einfriedungen, beim berühmten Maschendrahtzaun ist bei 1,80 Meter Schluss. i Beim Baureferat der Stadt Kempten kann man sich zu Fragen rund um Garten und Bebauungsplan unter (0831) 2525-528 und 2525-462 informieren.