Der Ärger ist groß bei Andreas Müller. Der Geschäftsführer des Betonwaren- und Trockenmörtelwerkes Hegerma in Germaringen kann noch immer nicht glauben, was am Rande des Biotops, das sich auf dem Gelände des Unternehmens befindet, angerichtet wurde. An der Ostseite des rund zehn Hektar großen rekultivierten Gebietes, das dem Betrieb einst als Kiesgrube diente, wurden 20 Bäume einfach umgesägt - ohne Kenntnis von Hegerma. "Das ist eine bodenlose Frechheit", schimpft Müller. "Dabei handelt es sich um kein Kavaliersdelikt. Das ist kriminell."
Daher verständigte der Geschäftsführer, nachdem der Schaden entdeckt worden war, umgehend die Umweltschutzbehörde und die Polizei. Diese hat die zwei mutmaßlichen Auftraggeber, die die Bäume im Zeitraum von Anfang November bis Mitte Januar zunächst unbemerkt fällen ließen, ermittelt. Über die Gründe für die Tat konnten die Beamten bisher allerdings keine Angaben machen.
Die Firma Hegerma beziffert den geschätzten Sachschaden vorläufig auf 15000 bis 20000 Euro. Von den "fachmännisch" umgesägten Laubbäumen, die bis zu 20 Meter hoch und 30 bis 40 Jahre alt waren, sind laut Müller einige am Tatort zurückgelassen, andere abtransportiert worden.
Neben dem finanziellen Nachteil für die Firma ist auch ein ideeller Schaden durch den massiven Eingriff in die Natur entstanden. Das Großbiotop auf der ehemaligen Kiesabbaufläche war bereits in den 1960er-Jahren durch Firmengründer Werner J. Hebel angelegt worden. "Das ist ein Naturschutzgebiet und wir haben die Aufgabe, es zu pflegen. Es soll den Menschen Freude machen", erklärt Gisela Hebel, Vorsitzende der Hebel-Stiftung, welche das Biotop verwaltet. Sie sei schockiert über diese "ungeheuerliche Angelegenheit."
Hinzu kommt, dass die gefällten Bäume am Rande der ehemaligen Kiesgrube zur Hangstabilisierung dienten. "Wir brauchen jeden Baum, weil er dem Boden Festigkeit gibt", berichtet Müller. Die Gefahr, dass dort bei starken Niederschlägen etwas abrutsche, sei nun deutlich größer.
Die Verantwortlichen erwartet jetzt laut Polizei eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch sowie eine Anzeige gemäß dem bayerischen Naturschutzgesetz. Der vorliegende Tatbestand könne mit bis zu 25000 Euro bestraft werden. (wd)