Am Dienstag wurden auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg den zweiten Werktag in Folge mehr als 250 Covid-19-Patienten behandelt. Damit wird in Baden-Württemberg die sogenannte Warnstufe ausgerufen. Die damit zusammenhängenden Einschränkungen treten am Mittwoch in Kraft. Auch Bayern berät noch heute über neue Einschränkungen. Markus Söder wird die Ergebnisse im Laufe des Tages bekanntgeben.
Die wichtigsten Regeln kurz und knapp
Private TreffenAb sofort sind private Treffen nur noch mit einem Haushalt + fünf Personen erlaubt. Davon ausgenommen sind Geimpfte und Genesene. Paare, die nicht zusammenleben, werden als ein Haushalt gewertet.Veranstaltungen und Kultur Wie bereits zuvor gilt in geschlossenen Räumen die 3-G-Regel. Ab sofort sind allerdings nur noch PCR-Tests zugelassen. RestaurantbesucheIn geschlossenen Räumen wird die 3-G-Regel verschärft. Schnelltests reichen nicht mehr aus. Gäste müssen einen negativen PCR-Test vorweisen können. Im Außenbereich tritt ebenfalls die 3-G-Regel in Kraft. Ein negativer Schnelltest ist allerdings ausreichend. Das gilt auch für Mensen und Betriebskantinen.DiskothekenIn der Warnstufe gilt die 2-G-Regel. Somit dürfen nur noch geimpfte oder genesene Personen in die Diskothek.Eine ausführliche Übersicht vom Landesgesundheitsministerium Baden-Württemberg finden Sie hier.