Höchstinstanzlich Ausnahmeregelung festgezurrt Von Stefanie Heckel Kaufbeuren/Karlsruhe Einem Mann, der wegen Wendens auf der Kraftfahrstraße B 12 vom Kaufbeurer Amtsgericht verurteilt worden war, hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Recht gegeben. Der Autofahrer hatte zwischen Buchloe und Kaufbeuren zunächst auf einem Parkplatz gehalten. Von dort aus überquerte er mit seinem Wagen die Straße und fuhr vom Parkplatz auf der anderen Seite in Richtung Buchloe zurück. Das Amtsgericht bestrafte den Mann, weil Wenden auf der B 12 grundsätzlich verboten sei. Der BGH sah das anders und urteilte: Wenden ist erlaubt, wenn der Autofahrer dabei über zwei gegenüberliegende Parkplätze fährt (siehe auch Grafik).
Auf Kraftfahrstraßen ist Wenden nach Auskunft des Kemptener Polizeisprechers Axel Fuchs grundsätzlich verboten. Erkennen könne man solche Straßen an einem Schild mit einem weißen Auto auf blauem Grund. Wer dort trotzdem wendet, muss mindestens mit einem Fahrverbot von einem Monat und einer Geldstrafe von 150 Euro rechnen.
So geschehen auch in dem Fall, den das Amtsgericht Kaufbeuren im Februar 2001 verhandelt hatte. Der Autofahrer aus Oberbayern, der über die beiden Parkplätze auf der B 12 gewendet hatte, war neben dem einmonatigen Fahrverbot zur Zahlung von 300 Mark verurteilt worden. Doch der Mann legte Widerspruch ein der Fall kam vor das Bayerische Oberste Landesgericht (OLG) in München. Das Bayerische Oberste wollte den Kaufbeurer Richtern zunächst Recht geben, schaltete aber den Bundesgerichtshof ein. Der BGH entschied dann, dass solche Wende-Manöver nicht bestraft werden dürfen.
Polizei: Nicht nachvollziehbar
Nicht glücklich über den Karlsruher Spruch ist nun die Allgäuer Polizei: 'Aus unserer Sicht ist das Urteil nicht nachvollziehbar', so Fuchs. Denn das Überqueren der Fahrbahn sei äußerst gefährlich der Grund, warum auf Kraftfahrstraßen eigentlich grundsätzlich Wendeverbot gilt. Zwar gibt der Gesetzgeber den Behörden Möglichkeiten, etwa mit Schildern oder einer durchgezogenen Mittellinie, an Stellen mit gegenüberliegenden Parkplätzen das Wenden trotzdem zu verbieten. Doch wer in solchen Bereichen wendet, hätte laut Fuchs künftig nur noch ein Bußgeld zwischen zehn und 30 Euro zu zahlen.
Bei der Kemptener Polizei sind dennoch inzwischen die Vorbereitungen zur Umsetzung des BGH-Urteils angelaufen: 'Wir wollen nun mit den entsprechenden Ämtern klären, wie man die B 12 neu beschildern kann', so Fuchs.