Ein Austragshaus im Norden von Hausen darf nur dann im sogenannten Außenbereich des Ortes gebaut werden, wenn es der Bauwerber näher an einen von der Franz-Xaver-Lang-Straße abzweigenden Wirtschaftsweg rückt.
Gegen die Stimme von Rudolf Grieb (UBI) beharrte der Bauausschuss in seiner Sitzung am Dienstagabend auf einem Beschluss, den er bereits im Dezember vorigen Jahres gefasst hatte.
Hintergrund der strikten Haltung der Stadträte ist die Befürchtung, dass eine Baulücke zwischen Austragshaus und Wirtschaftsweg entstehen könnte, wenn das Haus allzu weit im Außenbereich liegt.
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