Zum Thema Abschusszahlen Derzeit werden die letzten Daten für das "Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung" von Mitarbeitern des Amtes für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten eingeholt. Es wird im dreijährigen Turnus von den Unteren Jagdbehörden als Grundlage für die Abschusszahlen beim Rehwild erstellt. Wir sprachen darüber mit Ralf Kinkel, Leiter der Behörde im Landratsamt Ostallgäu.
Die Abschusszahlen sind zwischen Jägern und Waldbesitzern umstritten. Warum ist das so?
Ralf Kinkel: Die Abschusszahlen sind so festzulegen, dass die Ansprüche der Land- und Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben und ein gesunder Wildbestand aller heimischen Tierarten in angemessener Zahl erhalten bleibt. Die Bejagung soll die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen. Diese Ziele werden von allen Beteiligten - Jägern, Jagdgenossenschaften (Grundeigentümer), Forst- und Jagdbehörden - vertreten. Es ist jedoch im Einzelfall schwierig festzustellen, bei welcher konkreten Abschusszahl diese Ziele bereits verwirklicht werden. Hierüber kommt es bei der Abschussplanung immer wieder zu Diskussionen.
Sind die Grundlagen ausreichend, nach denen die Untere Jagdbehörde die Abschusszahlen festlegt?
Kinkel: Bei der Abschussplanung ist neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere die Waldverjüngung, zu berücksichtigen. Die Empfehlungen beziehen sich auf gesamte Hegeringe. Einzelne Reviere können von der Gesamtaussage zum Teil deutlich abweichen. Daher ist nicht immer einfach, den einzelnen Revieren gerecht zu werden. Die Forstbehörden sind jedoch bei den Besprechungen anwesend und können die Aussagen des Gutachtens näher erläutern. Wie hat die Forstreform 2005 die Lage verändert?
Kinkel: Im Landkreis Ostallgäu gibt es derzeit 196 Jagdreviere. Die Untere Jagdbehörde war schon immer zuständig für die Abschussplanung in den 179 privaten Jagdrevieren. Mit der Forstreform 2005 sind 17 Reviere dazugekommen, in denen wir seitdem ebenfalls für die Planung zuständig sind. Vor der Forstreform legte die Staatsforstverwaltung selbst die Höhe des Abschusses fest. Grundsätzlich begrüßen wir die Vereinheitlichung, die dadurch eingetreten ist, dass alle Belange des Jagdrechts, das ja nicht nur die Abschussplanung umfasst, sondern auch die Beratung und Aufsicht der Jagdgenossenschaften, von einer einzigen Behörde - dem Landratsamt - vollzogen werden. (fro)