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Ausnahmeregelung ermöglicht 15-Jährigem aus Ofterschwang vorzeitige Fahrerlaubnis

Führerschein

Ausnahmeregelung ermöglicht 15-Jährigem aus Ofterschwang vorzeitige Fahrerlaubnis

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    Ausnahmeregelung ermöglicht 15-Jährigem aus Ofterschwang vorzeitige Fahrerlaubnis
    Ausnahmeregelung ermöglicht 15-Jährigem aus Ofterschwang vorzeitige Fahrerlaubnis Foto: Veronika Krull

    'Ein Kinderspiel', lacht André. Was er so aus dem Ärmel geschüttelt hat, war die praktische Führerscheinprüfung. Nur vier Fahrstunden hat er dafür gebraucht, fünf Wochen insgesamt.

    Dabei ist André erst 15. Er lebt aber nicht in den USA, sondern in Tiefenberg, einem Ortsteil von Ofterschwang. Die vorzeitige Fahrerlaubnis erhielt er für den Traktor auf dem elterlichen Hof. Im Jahr werden im Landkreis Oberallgäu zwischen fünf und acht Ausnahmeregelungen erteilt, erklärt Manfred Berktold, Leiter der Führerscheinstelle im Landratsamt in Sonthofen.

    André, der später den Hof übernehmen soll, darf mit seiner Fahrerlaubnis der Klasse T jetzt einen Traktor mit Anhänger auch im normalen Straßenverkehr fahren, aber nicht schneller als 40 Stundenkilometer. Mit 18 darf er das Tempo auf 60 erhöhen. Und mit 16 einen Roller fahren. Voraussetzung für den Traktorführerschein ist der Besuch einer Fahrschule mit Unterricht in Theorie und Praxis sowie die 'Medizinisch-Psychologische Untersuchung' (MPU).

    Mehr über das Thema Führerschein mit 15 und die Voraussetzungen dafür, finden Sie im Allgäuer Anzeigeblatt vom 02.09.2014 (Seite 25). Das Allgäuer Anzeigeblatt erhalten Sie im ganzen Allgäu in den AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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