Noch staut sich der Verkehr gerade am Wochenende auf der B18 zwischen Memmingen-Ost und Erkheim. Damit diese kilometerlangen Blechlawinen bald Geschichte sind, wird derzeit auf 12,3 Kilometern gebaut. Im Sommer 2008 soll der Verkehr dann ungehindert rollen können. In einer Serie begleitet die Memminger Zeitung die Bauarbeiten. Im achten Teil geht es um die Ausgleichsflächen für den Naturschutz. Von Stefanie Dodel, Unterallgäu - Wer eine Fläche versiegelt, muss auch dafür sorgen, dass dieser Eingriff in die Natur an anderer Stelle ausgeglichen wird. Dies gilt nicht nur für Gemeinden, wenn sie einen Bebauungsplan erstellen, sondern auch für die Autobahn-Direktion Südbayern beim Ausbau der B18 zur Autobahn. Dabei genügt es natürlich nicht, hier und da ein paar Hecken zu pflanzen oder ein Blumenbeet anzulegen. Werden Biotope durch den Bau der Autobahn beeinträchtigt, muss laut Klaus Menzel von der Autobahndirektion Südbayern an anderer Stelle auch wieder ein Biotop entstehen - wie dies bereits im vergangenen Jahr bei Lauben der Fall war. Dort wurde im April ein 3,9 Hektar großer Tümpel angelegt, der speziell dazu dienen soll, das Nahrungsangebot der Störche zu verbessern. Inzwischen wird das Storchenbiotop laut Georg Frehner vom Landesbund für Vogelschutz sehr gut angenommen. Neben Störchen seien dort beispielsweise Graureiher und viele Libellen zu sehen. Frehner hält das Storchenbiotop für eine 'sehr gelungene Maßnahme'. Er findet es sehr positiv, dass in diesem Fall Ausgleichsflächen konzentriert wurden und sich weit abseits der Autobahn befinden. Das Biotop bei Lauben ist aber nur eine Möglichkeit, wie die Autobahn-Direktion die Versiegelung der Flächen ausgleicht (siehe Grafik). Weil die Autobahn beispielsweise bei Erkheim die Östliche Günz überquert und durch den Bau geringfügig Überschwemmungsflächen wegfallen, wird an dieser Stelle dafür gesorgt, dass sich das Wasser bei Hochwasser ausbreiten kann, ohne den Ort mehr zu gefährden als zuvor. So entsteht dort zwischen der Sontheimer Straße und der Günz in Absprache mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt eine Eintiefung ins Gelände. In letzter Zeit achtet man laut Menzel auch immer mehr darauf, so genannte Magerwiesen anzulegen. Hier wird der Humus abgeschoben, damit sich auf der darunter liegenden Kiesschicht Flugsamen entwickeln können. Dies führe normalerweise zu einer erstaunlichen Artenvielfalt.
Im Naturschutzgesetz geregelt Grundsätzlich regelt das bayerische Naturschutzgesetz, welcher Eingriff in die Natur wo und in welcher Form ausgeglichen werden muss. In diesem Gesetz ist zunächst einmal festgeschrieben, dass im Grunde alle Eingriffe in die Natur vermieden werden sollten. Ist dies nicht möglich, muss eben für einen Ausgleich gesorgt werden. Zum einen geht es dabei um naturschützerische Aspekte, zum anderen um das Landschaftsbild. Vor Beginn einer Baumaßnahme erfasst ein Sachverständiger deshalb zunächst einmal den Bestand, er hält zum Beispiel fest, welche Tiere und Pflanzen betroffen sind oder wo ein Wasserschutzgebiet liegt. Auch die Einwände und Vorschläge der Naturschutzverbände fließen dann in das Planfeststellungs-Verfahren ein. Im Fall des B18-Ausbaus habe es nur wenige Einwände gegeben, sagt Klaus Menzel. 'Der Eingriff in die Natur ist beim Ausbau einer bestehenden Trasse wesentlich geringer als bei einem kompletten Neubau.'