Update vom 31.03.2020 um 11:15 Uhr: Die Bayerische Staatsregierung hat nun auf ihrer Webseite einenBußgeldkatalog "Corona-Pandemie" veröffentlicht. Hieraus wird ersichtlich, wie hoch die Bußgelder in Bayern bei konkreten Verstößen gegen die Corona-Bestimmungen sind. Ein Blick hinein lohnt sich, denn es kann teuer werden: So drohen Ladenbesitzer, die ohne Erlaubnis ihr Geschäft öffnen, ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro. Hält man, beispielsweise als Spaziergänger, den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht ein, so drohen einem 150 Euro Bußgeld. Hintergrund: Derzeit gibt es für die Menschen in Bayern aufgrund der aktuellen Corona-Lage einige Einschränkungen. Wie das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West am Montag mitgeteilt hat, halten sichdie meisten Allgäuer an die neuen Regeln. Doch was passiert eigentlich, wenn man die derzeitigen Maßnahmen missachtet? all-in.dehat bei Holger Stabik, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, nachgefragt. Wann droht welche Strafe?
Verstoß gegen Ausgangsbeschränkung
Der Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Missachtet ein Bürger im Allgäu diese Beschränkung, drohen ihm Bußgelder bis zu maximal 25.000 Euro. Die Höhe des Bußgeldes legt der jeweilige Landkreis beziehungsweise die kreisfreien Städte selbst fest, dementsprechend könnte es dort Unterschiede geben. Auch Abweichungen vom Regelfall sind möglich, so Stabik.
Verstoß gegen Quarantäne
Der Verstoß gegen die Quarantäne ist eine Straftat. Sie wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafegeahndet, erklärt Holger Stabik gegenüberall-in.de. Die Geldstrafe berechnet sich nach Tagessätzen. Die Tagessätze wiederum richten sich nach Höhe des Einkommens der jeweiligen Person. InvorsätzlichenVerstößen kann eine Person auch mit einerFreiheitsstrafe von bis zu fünf Jahrenohne Bewährung bestraft werden. Beispiele: Streitet sich eine unter Quarantäne stehende Familie und ein Familienmitglied verlässt aus Wut das Haus, muss die Person mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe rechnen. Wenn eine unter Quarantäne stehende Person mutwillig das Haus verlässt, um die Krankheit weiter zu verbreiten, drohen ihr fünf Jahre Haft.
Coronavirus im Oberallgäu: die aktuelle Lage