Endspurt: Ausbau der Bolsterlanger Steige: Vollsperrung nördlicher Teil vom 04. bis 08. Oktober

29. September 2021 07:52 Uhr von Landratsamt Oberallgäu
Die Kreisstraße OA 5 muss im Bereich der Bolsterlanger Steige noch ein letztes Mal für den Einbau des nördlichen Teils der Asphaltdeckschicht (Ortsende Bolsterlang bis Abzweig Sonderdorf) voll gesperrt werden. (Straßensperrung-Symbolbild)
Die Kreisstraße OA 5 muss im Bereich der Bolsterlanger Steige noch ein letztes Mal für den Einbau des nördlichen Teils der Asphaltdeckschicht (Ortsende Bolsterlang bis Abzweig Sonderdorf) voll gesperrt werden. (Straßensperrung-Symbolbild)
David Yeow

Die Kreisstraße OA 5 muss im Bereich der Bolsterlanger Steige noch ein letztes Mal für den Einbau des nördlichen Teils der Asphaltdeckschicht (Ortsende Bolsterlang bis Abzweig Sonderdorf) voll gesperrt werden. Der Verkehr wird zwischen dem 04. und 08.10.2021 kleinräumig über Sonderdorf umgeleitet – siehe beiliegender Umleitungsplan. Die Anfahrt von Hirtenstein und der Fachklinik Hirtenstein ist aus beiden Fahrtrichtungen möglich.

Im Anschluss daran (ab 09.10.2021) wird noch einmal auf die bisherige halbseitige Sperrung zurückgebaut, um Restarbeiten ausführen zu können. Die Baustelle kann dann also wieder in beiden Fahrtrichtungen - mit gewissen Einschränkungen - passiert werden. Witterungsbedingte Verschiebungen sind grundsätzlich mit einzuplanen. Planmäßig soll die Baustelle insgesamt bis Ende Oktober abgeschlossen sein.

Hinweis

Aktuelle Baustellenübersicht der Kreis-, Staats- und Bundesstraße über folgenden Kartenlink:https://www.bayerninfo.de/de/karte/?geo=47.5,10.3&zoom=11Die Kreistiefbauverwaltung (Kreisstraßen) und das Staatliche Bauamt Kempten (Staats- und Bundesstraßen) pflegen dort aktuelle und für den Verkehr bedeutsame Baustellen ein. Dargestellt werden nur Baustellen die grds. auch aktuell aktiv sind. Vergangene Baustellen werden nicht mehr angezeigt. Die Kreistiefbauverwaltung meldet dort erst Baustellen (Vollsperrungen), die für den Verkehrsteilnehmer eine beträchtliche Verkehrsbeeinträchtigung darstellen. Vollsperrungen sind in der Karte mit dem Verkehrszeichen Z 250 („roter Kreis“) gekennzeichnet.