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Aus dem Kemptener Gefängnis heraus Drogengeschäfte organisiert: Mann (42) zu Haftstrafe verurteilt

Gericht

Aus dem Kemptener Gefängnis heraus Drogengeschäfte organisiert: Mann (42) zu Haftstrafe verurteilt

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    Aus dem Kemptener Gefängnis heraus Drogengeschäfte organisiert: Mann (42) zu Haftstrafe verurteilt
    Aus dem Kemptener Gefängnis heraus Drogengeschäfte organisiert: Mann (42) zu Haftstrafe verurteilt Foto: Arne Dedert (dpa)

    Per Handy hat ein heute 42 Jahre alter Häftling aus der Kemptener Justizvollzuganstalt heraus Betäubungsmittel bestellt, die dann über Freigänger oder per Post ins Gefängnis gebracht werden sollten.

    In einem Fall hatten Lieferanten ein Päckchen mit kleinen Mengen Haschisch und Heroin über die Außenmauer der Justizvollzugsanstalt im Kemptener Osten geworfen. Doch Justizbeamte fanden im Rahmen der Hofüberwachung die für den jetzt Angeklagten bestimmten Drogen.

    In einem anderen Fall gelang es dem 42-Jährigen im September 2010, über einen unbekannten Boten an Betäubungsmittel zu kommen. Zwei bis drei Gramm Heroin in guter Qualität sowie ein Gramm Kokain hatte der Mann laut Staatsanwaltschaft zuvor telefonisch bei einem Dealer bestellt. Ja, er habe die Drogen damals erhalten, gestand der 42-Jährige, der sich gestern vor der Großen Strafkammer des Kemptener Landgerichts verantworten musste.

    Laut Anklageschrift hatte der aus Kasachstan stammende Angeklagte zwischen April 2010 und März 2011 zwölfmal versucht, Drogenlieferungen in das Kemptener Gefängnis zu organisieren. Dabei sei es ihm in erster Linie darum gegangen, seine eigene Rauschgiftsucht zu befriedigen. Oder die Drogen an andere Inhaftierte, insbesondere an Gefangene aus früheren Sowjet-Republiken weiterzugeben.

    Geständnis kürzt Verfahren ab

    Vier Fälle gestand der Angeklagte, die anderen wurden eingestellt. Darauf hatten sich Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung in einem Gespräch verständigt. Mithin konnte auf die Vernehmung zahlreicher Zeugen verzichtet werden.

    Das Problem: Die Schilderungen der Anklageschrift beruhten nahezu ausnahmslos auf Mitschnitten der Handy-Telefonate. Die Ermittler wussten also, dass der Angeklagte ein Handy besaß, was normalerweise in einer Justizvollzuganstalt nicht erlaubt ist. Sie ließen ihn aber gewähren. So gelang es den Fahndern, an die Lieferanten zu gelangen und weitere Straftaten im Bereich der Betäubungsmittel-Kriminalität aufzuklären.

    1990 war der Angeklagte mit seiner Familie aus Kasachstan nach Deutschland gekommen. Dort habe er bereits Kontakt zu Betäubungsmitteln gehabt, räumte der Mann ein. In Deutschland geriet er dann schnell immer tiefer in die Drogenszene und wurde immer wieder straffällig. Jetzt befinde er sich "am Tiefpunkt seines Lebens", sagte Vorsitzender Richter Dietmar Hermann.

    Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte dem Angeklagten eine "schwere Suchtkrankheit". In der Vergangenheit habe er zwei begonnene Therapien abgebrochen. Deshalb erscheine es derzeit auch wenig sinnvoll, erneut die Unterbringung in einer Entzugsanstalt anzuordnen. Vielmehr gab Richter Hermann dem Angeklagten mit auf den Weg, entsprechende Angebote während seiner weiteren Haftzeit zu nutzen.

    Um andere Strafen zu verbüßen, muss der Mann ohnehin noch bis 2017 hinter Gittern bleiben. Erst dann tritt er die gestern verhängte Strafe von einem Jahr und zehn Monaten an. Die Kammer folgte mit ihrem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts.

    Zugute hielt der Richter dem Mann sein "von Reue getragenes Geständnis". Wegen der langen Verfahrensdauer werden zudem drei Monate als verbüßt erklärt.

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