Weil sich die Corona-Pandemie Ende 2021 wieder zugespitzt hatte, waren medizinisch aufschiebbare stationäre Behandlungen in Krankenhäusern in Schwaben bis zum 31. Januar durch den Erlass einer Allgemeinverfügung untersagt. Unter medizinischen Aspekten dringende und notfallmäßig erforderliche Eingriffe und Operationen waren von dieser Vorgabe nicht betroffen.
Auch verschiebbare Behandlungen in den Krankenhäusern in Schwaben wieder zulässig
Seit Dienstag sind auch verschiebbare Behandlungen in den Krankenhäusern in Schwaben wieder zulässig, wie die Regierung von Schwaben berichtet. Das haben die drei Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung für Schwaben entschieden. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die dadurch in Anspruch genommenen Betten bei einem erhöhten Corona-Patientenaufkommen sowie für Notfallbehandlungen und nicht verschiebbare Eingriffe innerhalb von vier Tagen wieder zur Verfügung stehen. Die neue Anordnung ist seit Dienstag in Kraft und gilt vorläufig bis einschließlich 28.02.2022. Sie kann widerrufen werden, wenn sie zur Freihaltung stationärer Kapazitäten nicht mehr erforderlich ist.