Die Stadt Memmingen hat wegen der steigenden Infektionszahlen am Freitag eine neue, achte Allgemeinverfügung erlassen. Unter anderem werden darin die stark frequentierten Plätze im Stadtgebiet festgelegt. Dazu zählen der Marktplatz, die Kramerstraße, der Weinmarkt, der Theaterplatz und der Schrannenplatz. Dort und auf Begegnungs- und Verkehrsflächen herrscht Maskenpflicht.
Auch in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Spielgruppen, heilpädagogischen Tagesstätten und bei Ferientagesbetreuungen herrscht Maskenpflicht. Dort befinden sich oft Schüler aus verschiedenen Klassen und Schulen. Durch das Tragen von Masken soll eine Verbreitung des Corona-Virus vermieden werden.
In Memmingen herrscht an Silvester und Neujahr Böllerverbot
Das Abbrennen und Abschießen von Feuerwerkskörpern, wie Raketen, Knallkörper, Batterien und Schwärmern, ist an Silvester und Neujahr in der Memminger Innenstadt in diesem Bereich verboten:
Die Allgemeinverfügung tritt am Samstag (19. Dezember) um 0 Uhr in Kraft. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden.