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Auch auf Sonthofer Wochenmarkt herrscht FFP2-Maskenpflicht

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Auch auf Sonthofer Wochenmarkt herrscht FFP2-Maskenpflicht

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    Besucher des Sonthofer Wochenmarkts müssen eine FFP2-Maske tragen. (Symbolbild)
    Besucher des Sonthofer Wochenmarkts müssen eine FFP2-Maske tragen. (Symbolbild) Foto: brigwa von Pixabay

    Die Stadtverwaltung informiert, dass die Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt auch weiterhin besteht. Allerdings wird diese erweitert auf das Tragen von FFP2-Masken für Kunden und ihre Begleitpersonen. Dies ist in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt. Die Stadtverwaltung bittet zudem alle Besucher, sich an die bereits geltenden Vorgaben zu halten, den Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten und sich nicht länger als nötig auf dem Gelände aufzuhalten.

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