Wenn der Hals-Nasen-Ohren-Arzt Vartan Stefan Ter-Akopow aus Sonthofen bei einem seiner Patienten die Rachenmadeln entfernt oder eine andere ambulante Operation durchführt, zahlt er seit diesem Jahr nach eigenen Angaben drauf. Seit gut einem Monat gelten neue Regelungen bei der Honorarabrechnung. Dadurch hat der Mediziner, so sagt er, Umsatzeinbußen von bis zu 30 Prozent.
Bisher wurden aufwendige Leistungen - wie etwa ambulantes Operieren - extra vergütet. Geregelt war dies durch sogenannte Strukturverträge zwischen Ärzten und Krankenkassen. Doch diese sind Anfang des Jahres fast alle mit der Honorarreform weggefallen. Die Rechnung geht so für den Sonthofener HNO-Arzt nicht mehr auf. "Ich kann ambulantes Operieren nicht als teures Hobby betreiben", sagt Ter-Akopow. Deshalb hat er sich an die jeweiligen Krankenkassen gewandt und um eine Kostenübernahme gebeten. "Eine ambulante Operation ist für die Krankenkassen wesentlich günstiger, als wenn der Patient stationär behandelt wird", argumentiert der Oberallgäuer Mediziner. Die Überweisung seine Patienten ins Krankenhaus für eine stationäre Behandlung scheint ihm derzeit die einzige Alternative.
Die Krankenkassen jedoch verweisen auf die rechtlich eindeutige Lage. Das Geld, das zuvor in die Strukturverträge geflossen war, sei jetzt mit dabei im "großen Topf". "Zwischen uns und den Ärzten hat sich nichts geändert - wir bezahlen sogar mehr Geld als früher", sagt beispielsweise Stefani Meyer-Maricevic, Sprecherin der Barmer-Krankenkasse. Die geänderte Verteilung wird durch das bundesweit geltende neue Gesetz geregelt, darauf haben die Krankenkassen keinen Einfluss. "Das ist Sache der Kassenärztlichen Vereinigungen."
Etwas mehr Geld sei tatsächlich da, bestätigt die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) auf Nachfrage. Derzeit könne die KVB die Verteilung regional allerdings schlecht steuern. Dies sei vor der Reform möglich gewesen. Doch im Moment werde nachgebessert. "Wir haben der Politik signalisiert, dass es so nicht geht", sagt KVB-Sprecherin Susanne Weckmann.
Die KVB bestätigt allerdings auch, dass die ambulanten Operateure nach den derzeitigen Verteilungen "tendenziell zu den Verlierern gehören". Es soll jedoch dafür gesorgt werden, dass keine Praxis mehr als fünf Prozent Verlust macht. Das wurde bei einem Gespräch zwischen dem bayerischen Gesundheitsminister Markus Söder und Kassen- und Ärztevertretern beschlossen. Wie das konkret aussehen soll, ist laut KVB noch unklar.
Die Lage des Oberallgäuer HNO-Arzt Ter-Akopow, der aus Kostengründen derzeit nicht mehr ambulant operiert, ist kein Einzelfall. Ähnliche Vorfälle bestätigen Krankenkassen und auch Dr. Andreas Hildebrand, Vorsitzender des Ärztenetzes Oberallgäu: "Gerade die Kollegen die ambulant operieren, haben sehr hohe Umsatzeinbrüche."