Auszubildende oder Schüler weiterführender Schulen im Oberallgäu und Kempten können sich auf Antrag ihre Fahrtkosten für das Schuljahr 2018/19 erstatten lassen. Das teilte das Landratsamt Oberallgäu und die Stadt Kempten mit. Antragsberechtigt sind Schüler ab Jahrgangsstufe 11 und Auszubildende, die keinen Beförderungsanspruch mehr besitzen und deren Beförderungskosten die gesetzliche Eigenbeteiligung pro Familie von 440 Euro im Schuljahr übersteigen. Die Grenze gilt nicht bei Bezug von Kindergeld für mindestens drei Kinder, bei Anspruch der Unterhaltsleistenden auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Arbeitslosengeld II oder auch bei einer dauernden Behinderung des Kindes, so das Landratsamt. Der Antrag für die Fahrtkostenerstattung des Schuljahres 2018/19 muss bis zum 31. Oktober gestellt werden. Die Erstattung erfolgt dann nach Vorlage der Fahrtbelege für den Weg vom Wohnort zur Schule. Neben dem Antrag samt Original-Fahrkarten ist eine Bestätigung der Schule erforderlich. Anträge zum Download und weitere Informationen zur Fahrtkostenerstattung erhalten Landkreisschüler beim Landratsamt Oberallgäu unter Telefon 08321 / 612-235 oder 612-243 oder im Internet unter www.oberallgaeu.org. Für Schüler der Stadt Kempten gilt die Telefonnummer 0831 / 2525-489 oder www.kempten.de.
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