Wenn Scheidegger Bürger eine Straßenlaterne versetzt haben wollen, müssen sie künftig grundsätzlich selber dafür zahlen. Das hat der Bauausschuss des Gemeinderates beschlossen. Derzeit liegen der Gemeinde drei Anträge von Bürgern vor, die eine vor oder auf ihrem Grundstück stehende Straßenlaterne versetzt haben wollen. Bauamtsleiter Herbert Gebath bezifferte die Kosten einer Versetzung auf etwa 3000 Euro je Maßnahme.
Im Gegensatz zur bislang geltenden Einzelfallentscheidung sprachen sich die Ausschussmitglieder einstimmig für die ab sofort geltende Regelung aus, wonach die Antragsteller die Kosten bis zu einer Höhe von 3000 Euro selbst zu tragen haben. Sollten Kosten diesen Rahmen sprengen, entscheidet der Bauausschuss weiter im Einzelfall.
Wie Jürgen Hörmann, der geschäftsführende Beamte im Rathaus, betonte, ist es durchaus zulässig, diese Kosten nicht der Allgemeinheit sondern den Einzelnen aufzubürden. Er verwies auf Richtlinien des Bayerischen Gemeindetages, die eindeutig besagen, dass laut Paragraf 126 Baugesetzbuch eine Duldungspflicht für Straßenlaternen bestehe und der Antragsteller die Kosten für eine gewünschte Verlegung einer Laterne zu tragen hat. Jürgen Hörmann: "Wenn das Ding einmal steht, dann ist es zu dulden." (sen)