Anleinen oder nicht? Das ist ein ewiger Streitpunkt zwischen Haltern von Hunden und Menschen, die sich vor den Tieren fürchten, wenn sie frei umherlaufen. Johann Lederle fragte im Ordnungsausschuss nach, wie die Stadt die Sache geregelt hat. Die Antwort: Es gibt große Gebiete, in denen Hunde frei laufen dürfen, aber eben auch gewisse Einschränkungen.
Gesetzlich einheitliche Regelungen gebe es dazu nicht, erläuterte Alwin Wegmann, stellvertretender Leiter des Ordnungsamts. "In der freien Landschaft gilt zunächst kein Leinenzwang", sagte er. Wald und Wiesen seien allen Bürgern zugänglich - auch denen mit Hund. Wird allerdings Bello erwischt, wie er im Forst dem Wild nachstellt, dürfe der Jäger ihn abschießen.
In Kempten gelte ein Leinenzwang in den Landschaftsschutzgebieten - entlang beider Ufer von Iller und Rottach. Um die Gewässer wie Herrenwieser, Schwabelsberger, Bachtel- und Stadtweiher herrsche ebenfalls die Anleinpflicht, genauso wie in städtischen Grünanlagen und Parks - auch auf den Wegen. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Gar nicht ohne Leine dürften Kampfhunde Gassi geführt werden.
Schärfere Strafen?
Eduard Bühler, der selbst seit Kurzem einen Hund hat, regte ein grundsätzliches Gespräch rund um die Hundehaltung an. Da sei auch das Thema Hundekot anzusprechen: "Hundebesitzer, die erwischt werden, wie sie das Häufchen ihres Tiers einfach liegen lassen, sollten stärker bestraft werden", meinte er. Dies schade nämlich dem Image aller Hundebesitzer, die sich ordnungsgemäß verhalten.
Nach dem Abfallrecht handele es sich um unerlaubte Müllentsorgung, wenn der Hundehaufen dort liegen bleibt, wo Fiffi ihn fallen läst, erklärte Wegmann. Verstöße gegen Anleinpflicht und korrekte Abfallentsorgung können den Geldbeutel belasten: Die Bußgelder bewegen sich zwischen 15 und 100 Euro, fielen im Einzelfall aber auch deutlich höher aus.
Kontrollen durch städtisches Personal gebe es indes nicht, versicherte Stadtdirektor Wolfgang Klaus. Seien sich - wie offenbar am Stadtweiher geschehen - Bürger nicht sicher, wer sie wegen eines Hundehaufens anspricht, sollten sie sich einen Dienstausweis zeigen lassen.