'Die Karte ist nicht übertragbar' – Dieser Hinweis findet sich auf fast jeder Skikarte, doch das Brechen dieser Regel ist mehr als nur ein Kavaliersdelikt. Das zeigte das Verfahren gegen zwei Brüder, die sich am Amtsgericht Sonthofen wegen Computerbetrugs verantworten mussten. Ein 27-Jähriger war in Oberstdorf von der Polizei kontrolliert worden, als er mit der allgäuweit gültigen 'Superschnee-Karte' des Bruders auf dem Weg zum Snowboarden war. Dafür muss er jetzt eine Geldstrafe von 1200 Euro (60 Tagessätze) zahlen. Auch sein 25-jähriger Bruder war wegen Beihilfe zu der Straftat angeklagt, wurde aber freigesprochen.
Bei Verkehrskontrolle ertappt
Ertappt wurde der junge Oberallgäuer Ende Januar. Der 27-jährige Student kam zum Heimaturlaub ins Oberallgäu. Weil er Snowboarden gehen wollte, nahm er sich die Karte des Bruders aus der Küche der Familie und begab sich mit einer Gruppe von Freunden auf den Weg ins Fellhorn-Skigebiet – zumindest sagte er das vor Gericht aus. Diese Tour endete abrupt, als die jungen Männer in Oberstdorf in eine Kontrolle der Polizei gerieten. Bei einer Durchsuchung bemerkten die Beamten, dass die 'Superschneekarte' auf den Namen des Bruders des 27-Jährigen ausgestellt war. Die Karte wurde von den Beamten als Beweismittel sichergestellt. 'Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre, hatten wir ausreichend Verdacht, um die Karte zu überprüfen', sagte der Polizist vor Gericht aus.
Karte dreimal benutzt
Die Auswertung der Nutzungszeiten des Skipasses ergab, dass die Karte dreimal in Oberstdorf und dem benachbarten Kleinwalsertal genutzt worden war. Die eingeleiteten Ermittlungen führten zu dem Ergebnis, dass der Bruder, Inhaber der Karte, zur gleichen Zeit an seinem Arbeitsplatz war. Der 25-Jährige konnte also nicht in Oberstdorf Snowboard gefahren sein.
So wurden beide Brüder wegen Computerbetrugs angezeigt, weil sie sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft hatten, und fanden sich im Gerichtssaal wieder.
Bruder freigesprochen
Der 25-jährige Bruder wurde freigesprochen, ihm konnte eine Beihilfe zu der Straftat nicht nachgewiesen werden. Das lag auch daran, dass sich die Zeugen – Freunde der Angeklagten – nicht gerade auskunftsfreudig zeigten: Sie konnten sich nicht erinnern, mit den Brüdern über den Fall gesprochen zu haben. 'Das ist kein Freispruch, weil er es nicht war, sondern weil man es nicht beweisen kann', sagte Richterin Brigitte Gramatte-Dresse. Der 25-Jährige habe seine Strafe aber wegen des Verlusts der Saisonkarte ohnehin schon erhalten.
Gegen den Bruder verhängte die Richterin eine Geldstrafe und folgte bei der Höhe der Forderung des Staatsanwaltes. Der Verteidiger hatte eine geringere Strafe gefordert (40 Tagessätze), weil sein Mandant geständig war und seinen Fehler eingesehen habe. Dennoch verzichteten die Angeklagten auf Rechtsmittel. Das Urteil des Amtsgerichts ist damit rechtskräftig.