Wenn Pressevertreter immer wieder vor Polizei und Feuerwehr vor Ort sind, dann müssen die Journalisten gut informiert sein. Und da gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie haben irgendwo in der Rettungskette einen Informanten sitzen oder sie beschaffen sich die Infos durch Abhören des Dienstfunks von Polizei oder Rettungsleitstellen. Vor dem Amtsgericht Memmingen mussten sich nun drei Vertreter der freien Presse verantworten, die zum Teil Nachrichtenseiten im Internet betreiben. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen einen Verstoß gegen das Fernmeldegesetz wegen unberechtigten Abhörens von Fernmeldegesprächen vor. Allerdings waren ihnen diese Verstöße nicht leicht nachzuweisen, sodass Richterin Kathrin Krempl am Ende wie schon von der Verteidigung ins Gespräch gebracht, anbot, gegen Zahlung einer Geldbuße das Verfahren einzustellen. Auch die Staatsanwältin stimmte zu.
Mehr über das Thema erfahren Sie in der Mittwochsausgabe der Memminger Zeitung vom 07.08.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper