Wer auf einer Wanderung oder Klettertour in den Bergen übernachten will und keine Lust auf teils übervolle Berghütten hat, der plant vielleicht mit einer Nacht im "Freien". Was nach wilder Bergromantik klingt, ist aber nicht grundsätzlich erlaubt. Zelten verboten Campieren, bzw. Zelten in den Bergen ist fast immer verboten. Ohne die ausdrückliche Genehmigung des Grundstückeigentümers darf auch in den Bergen nicht gezeltet werden. In Schutzgebieten gilt sogar ein grundsätzliches Zeltverbot - auch wenn der Eigentümer dies gerne erlauben würde. Einen guten Überblick über die Schutzzonen in den Alpen gibt das Netzwerk Alpiner Schutzgebiete. Biwakieren ist erlaubt Während das Zelten per Gesetz verboten ist, ist das Biwakieren erlaubt - allerdings nur für eine Nacht und außerhalb von Schutzzonen. Biwakieren bedeutet, es wird direkt unter freiem Himmel geschlafen. Ob das Aufspannen eines sogenannten Tarps noch unter die Kategorie "biwakieren" fällt, ist jedoch eine rechtliche Grauzone. Immer möglich ist aber natürlich ein sogenanntes Notbiwak. Grundsätzliche Verhaltensweisen Auch wenn das Biwakieren erlaubt ist: Bitte halten Sie sich an die üblichen Verhaltensregeln:
- Vermeiden Sie besonders empfindliche Gebiete (z.B. Waldränder)
- Verhalten Sie sich leise
- Lassen Sie keinen Müll liegen und verlassen Sie den Platz sauber und ordentlich
- Verrichten Sie Ihre Notdurft mindestens 50 Meter von Gewässern entfernt und vergraben Sie Ihre Hinterlassenschaften.
- Verwenden Sie einen guten Kocher und vermeiden Sie den Umgang mit offenem Feuer.
Zusätzlich dazu sollten Sie sich immer über die besondere Regelungen der jeweiligen Kommune informieren. Bei Verstößen drohen teilweise empfindliche Geldstrafen. Also: Im Zweifelsfall doch besser rechtzeitig eine Übernachtung in einer derAlpenvereinshüttenbuchen.