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Allgemeinverfügung: Was sich für die Blutspende im Allgäu ändert

Coronavirus

Allgemeinverfügung: Was sich für die Blutspende im Allgäu ändert

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    Blutspendetermine finden weiterhin statt (Symbolbild).
    Blutspendetermine finden weiterhin statt (Symbolbild). Foto: Pia Jakob

    Hinsichtlich der Corona-Situation gelten auch für das Allgäu weitere Konkretisierungen der Allgemeinverfügung. (Stand: 16. März) Diese hat die Stadt Kaufbeuren in einer Pressemitteilung bekannt gegeben:  Blutspendetermine finden demnach weiterhin statt. Neu ist, dass die Liegen zur Blutabnahme  1,5 Meter Abstand zueinander haben sollen. Helfer sollen das Essen und Trinken nach der Blutentnahme draußen anbieten. Außerdem haben sie dafür zu sorgen, dass die Blutspender nicht zu nah beieinander sitzen. Die Gewinnung des Bluts ist für Patienten sehr wichtig. Blutspendetermine fallen demnach nicht unter das Veranstaltungs- und Versammlungsverbot der Allgemeinverfügung. Blutspendetermine im Allgäu

    • 20. März in Dietmannsried
    • 24. März in Immenstadt
    • 26. März in Weiler
    • 27. März in Aichstetten
    • 30. März in Markt Rettenbach
    • 31. März in Weißensberg
    • 01. April in Waltenhofen
    • 03. April in Kaufbeuren und am
    • 06. April in Kempten 
    • 06. April in Ottobeuren
    • 08. April in Oberstaufen
    • 21. April in Memmingen
    • 23. April in Bad Grönenbach

    Weitere Konkretisierungen der Allgemeinverfügung: 

    • Zeitungsverkaufsstellen dürfen geöffnet bleiben. 
    • Der Betrieb von Tabak-Geschäften ist allerdings nicht zulässig. 
    • Ladengeschäfte dürfen telefonisch oder online Bestellungen von Kunden annehmen und die Waren versenden. Kontakte in Geschäften sollen nicht stattfinden.

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