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Allgäuer Tierskandal: Nächster Prozess startet am 6. Oktober - weitere Termine

Angeklagte sollen 58 Rinder misshandelt haben

Der nächste Tierskandal-Prozess startet Anfang Oktober

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    Ein weiterer Prozess im Allgäuer Tierskandal startet: Zwei Landwirte aus Bad Grönenbach und deren Angestellte sollen 58 Rindern großes Leid zugefügt haben.
    Ein weiterer Prozess im Allgäuer Tierskandal startet: Zwei Landwirte aus Bad Grönenbach und deren Angestellte sollen 58 Rindern großes Leid zugefügt haben. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

    Der nächste Prozess im Allgäuer Tierskandal startet am Freitag, 6. Oktober, um 9 Uhr. Das gab das Landgericht Memmingen am Montag in einer Pressemeldung bekannt.

    Im Sitzungssaal 132 des Landgerichts Memmingen startet vor der großen Strafkammer ein weiteres umfangreiches Verfahren gegen zwei Landwirte und vier Angestellte eines Milchviehbetriebs aus Bad Grönenbach (Unterallgäu). (Lesen Sie auch: Allgäuer Tierskandal - wieso dauerte es vier Jahre bis zum Prozessbeginn)

    Im ersten Tierskandal-Prozess gab es bereits ein Urteil

    Dem 66-jährigen Franz E. und seinem 33 Jahre alten Sohn Martin E. sowie deren vier Angestellten werden zahlreiche gemeinschaftlich begangene Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zur Last gelegt. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer einem Wirbeltier länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Im ersten Prozess des Allgäuer Tierskandals wurde ein 25-jähriger Landwirt zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

    Die beiden Angeklagten Franz und Martin E. leiteten im Jahr 2019 gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb mit weiteren Nebenbetrieben in Bad Grönenbach, in dem Milchvieh gehalten wurde.

    Den sechs Angeklagten wird vorgeworfen, bei 58 behandlungsbedürftigen Rindern nicht dafür gesorgt zu haben, dass diese durch einen Tierarzt behandelt oder, soweit eine Behandlung aussichtslos gewesen wäre, notgetötet werden.

    Dadurch und durch unangemessenen Transport der Tiere mit einem Radlader sollen die sechs Angeklagten den Rindern länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leid zugefügt haben.

    Angeklagte wollten wohl Tierarzt-Behandlung vermeiden

    Dies sollen die Angeklagten erkannt haben, jedoch billigend in Kauf genommen haben, um den zeitlichen und finanziellen Aufwand einer Behandlung zu vermeiden.

    Von den 58 betroffenen Tieren wurden in engem zeitlichen Zusammenhang zu ihren Erkrankungen 14 geschlachtet und 16 euthanasiert. Das Verfahren wird wegen der besonderen Bedeutung der Sache vor dem Landgericht verhandelt.

    Im Moment sind die folgenden weiteren Termine, voraussichtlich jeweils im Sitzungssaal 132 um 9 Uhr vorgesehen:

    • Freitag, 13.10.2023
    • Dienstag, 17.10.2023
    • Freitag, 20.10.2023
    • Mittwoch, 25.10.2023
    • Donnerstag, 26.10.2023
    • Freitag, 27.10.2023

    Aktuell sind zwei polizeiliche Zeugen und fünf Sachverständige geladen.

    Lesen Sie auch: Was hat sich seit dem Beginn der Tierskandal-Prozesse getan?

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