Andrea B. zog mit ihren Töchtern in den Syrienkrieg. Dafür wurde sie wegen Kindesentzugs zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigt jetzt das Münchener Urteil. Das hat Signalwirkung.
Bundesgerichtshof, Dienstag, 9.15 Uhr: Als in Karlsruhe die Richter zusammentreten, ist es nichts weniger als eine Richtungsentscheidung im Kampf gegen den islamistischen Terror. Die Richter sagen: , ist keine Terroristin. Obgleich in ihrem Haus in Syrien eine Maschinenpistole, ein Sturmgewehr und Handgranaten lagerten. Obwohl sie wusste, wie sie damit umgehen würde und mit Waffengewalt drohte.
Die Geschichte der Allgäuer Islamistin
. Es ist die erste höchstrichterliche Entscheidung zu einer deutschen Reise in den syrischen Terrorkrieg. Die Staatsanwaltschaft München I war nach dem ersten Urteil im Februar in Revision gegangen. Der Richterspruch findet ohne die betroffene Islamistin statt. Im Rathaus ihres letzten Wohnorts im Allgäu hat die 30-Jährige vor Monaten von Reiseplänen gesprochen. Sie wolle in die Türkei. Die Behörden verhängten ein Ausreiseverbot. Ist Andrea B. nach dem Urteil überhaupt noch in Deutschland - oder auf dem Weg ins Kriegsgebiet? Die Sicherheitsbehörden mauern.
Die Verwandlung der katholischen Verkäuferin beginnt schleichend im Jahr 2012. Sie lebt damals in Immenstadt, einer Kleinstadt im Oberallgäu, 14 000 Einwohner. Die jüngere ihrer Töchter ist ein Jahr alt. Die große ist fünf. Vom Vater der Kinder lebt Andrea B. getrennt. Angeblich hatte sie damals Kontakt zur muslimischen Gemeinde des Orts. Sie habe dort geputzt, heißt es. Bald aber ist ihr der Islam, wie er im Oberallgäu praktiziert wird, nicht mehr streng genug. Andrea B. sieht sich im Internet um. Sie gerät in den Strudel islamistischer Propaganda. Unbemerkt von der Öffentlichkeit tobt im Internet bereits die Schlacht der Syrienkämpfer.

Versuchter Terrorangriff
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Terrorkrieger in spe werben in sozialen Netzwerken wie Facebook um Geld, Waffen und Bräute für einen islamistischen Gottesstaat in Syrien. Bezahlt wird über internationale Geldtransferdienste und Mittelsmänner in der Türkei. Dort ist die Grenze zum Kriegsgebiet löchrig. Dubiose islamistische 'Wohltätigkeitsvereine' organisieren Spendenveranstaltungen und umstrittene 'Hilfstransporte' ins Kriegsgebiet.
Bei Andrea B. aus Immenstadt verfängt die Propaganda. Sie beginnt sich in islamische Gewänder zu hüllen. Selbst im Hochsommer geht sie nicht mehr ohne Kopftuch und lange Kleidung auf die Straße, erinnern sich Nachbarn. Über das Internet lernt Andrea B. eine Frau aus Hessen kennen. Es ist die islamische Ehefrau des mutmaßlichen hessischen Terrorkämpfers Soufiane K., der noch bis Mitte Januar wegen Terrorvorwurfs in Frankfurt vor dem Oberlandesgericht steht.
Seine Frau macht Andrea B. ein Angebot: Sie soll ebenfalls nach Syrien kommen. Als Zweitfrau. Soufiane K. lebt seit Juli 2013 im Kriegsgebiet. Er hat bei der al-Nusra-Front, einem Ableger von Al-Kaida, angeheuert, soll sich Handgranaten besorgt haben und eine Kalaschnikow AK 47. Von Wachdiensten für Terroristen und einem Kampfeinsatz sprechen die Ankläger.
"Allgäuerin habe mit Terrorgruppe sympathisiert"
Andrea B. nimmt das Angebot seiner ersten Ehefrau an. Im Januar 2014 verlässt sie Deutschland. Ihre Töchter, drei und sieben Jahre alt, nimmt sie mit. Der leibliche Vater erstattet im Oberallgäu Anzeige. Die Staatsanwaltschaft München I beginnt zu ermitteln. Nach dem Anti-Terror-Paragrafen 89a, den es erst seit einigen Jahren gibt. Doch die Beweisführung ist schwierig. Wer ist tatsächlich Terrorist, wer hilft humanitär, wer kann bestraft werden? Bis März 2014 ist in Deutschland nicht eine einzige Haftstrafe nach dem Anti-Terror-Paragrafen verhängt worden.
Andrea B. verbringt nur vier Monate im Krieg, wechselt während dieser Zeit aus Angst mehrfach den Wohnort. Am 23. Mai 2014 kehrt sie mit ihren Töchtern zurück. Um 5.30 Uhr klicken am Flughafen Frankfurt die Handschellen. Der Vater nimmt seine Töchter in Empfang. Seine Ex-Freundin hat das Sorgerecht verloren. Andrea B. kommt nach Memmingen in Untersuchungshaft. Ihre Gesinnung und ihren selbst gewählten islamischen Namen, 'Umm Melisa' behält sie. Am 26. August 2014 posten deutsche Islamisten im Internet einen Aufruf: 'Free Umm Melisa' - 'befreit Umm Melisa'. Sechs Monate später veröffentlicht die Staatsanwaltschaft München die Anklage gegen die 30-Jährige. Am 25. Februar wird sie wegen Kindesentzugs verurteilt. Die Staatsanwaltschaft geht in Revision.
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist sie zurück, bestätigt das erste Urteil aus München, sagt BGH-Sprecherin Andrea Haasters. Die Allgäuerin habe zwar mit der Terrorgruppe Jabhat al-Nusra sympathisiert, sich aber nicht aktiv am Kampf beteiligt. Damit bleibt es bei der Bewährungsstrafe wegen Kindesentzugs. Andrea B. und ihr Anwalt sind nicht zum Termin in Karlsruhe erschienen. Offiziell gibt es keine Angaben zu ihrem Verbleib. Die Kinder sollen sich in Sicherheit befinden. Beim leiblichen Vater im Allgäu.
Einen Kommentar von AZ-Redakteurin Stefanie Heckel und den Infokasten "Der Krieg in Syrien und Terrortouristen aus Bayern" finden Sie in der Mittwochsausgabe unserer Zeitung vom 28.10.2015. Die Allgäuer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu