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all-in.de Aprilscherz 2015: Leichtes Schuhwerk in den Allgäuer Alpen ab dieser Saison verboten - Bußgeld bei Verstoß

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all-in.de Aprilscherz 2015: Leichtes Schuhwerk in den Allgäuer Alpen ab dieser Saison verboten - Bußgeld bei Verstoß

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    all-in.de Aprilscherz 2015: Leichtes Schuhwerk in den Allgäuer Alpen ab dieser Saison verboten - Bußgeld bei Verstoß Foto: Ralf Lienert

    Unser Aprilscherz mit ernstem Hintergrund. Natürlich wird es in nächster Zeit kein Bußgeld für falsches Schuhwerk geben und Liftbetreiber kontrollieren auch nicht jeden Wanderer. Trotzdem sind feste Schuhe für eine Bergwanderung unverzichtbar. Hier unser Aprilscherz zum Nachlesen.

    Jahr für Jahr passieren Unfälle auf Allgäuer Wanderwegen und Klettersteigen, die auf unpassendes Schuhwerk zurückzuführen sind. Viele Touristen gehen Wandern mit zu leichten Schuhen, teilweise sogar mit Flipflops oder hohen Absätzen. Apelle an den gesunden Menschenverstand scheinen nicht zu fruchten. Die Folgen sind geprellte Knöchel, Abschürfungen, Schnittverletzungen durch scharfkantige Steine, im schlimmsten Fall sogar Abstürze mit Knochenbrüchen oder Schlimmerem.

    Daher reagieren jetzt Bergwacht und Bergbahnbetreiber und kontrollieren an den Wanderwegen das Schuhwerk. Auffällige Schilder weisen bereits im Vorfeld auf die neue Regelung hin. Vor Ort sind erfahrene Bergwachtler und das Aufsichtspersonal der Bergbahnen, um zum einen die Wanderer über die Gefahren des falschen und die Vorteile des richtigen Schuhwerks zu informieren. Zum anderen finden Wanderer vor Ort gleich Möglichkeiten, sich passende Schuhe für eine geringe Gebühr von ca. 20 Euro auszuleihen, ähnlich wie bei Skiverleihen oder Bowlingbahnen.

    Oben auf den Bergen, besonders natürlich an Klettersteigen, greift die Pflicht zum festen Schuhwerk. Wer dabei erwischt wird, wie er mit offensichtlich gefährlichem Schuhwerk solche Wanderwege und Klettersteige nutzt, riskiert ein Bußgeld in Höhe der Ausleihgebühr. Geregelt wird dies über eine offizielle polizeiliche Anzeige.

    Klaus Schädler (53), seit 39 Jahren aktiver Retter bei der Bergwacht Oberstaufen, kennt die Gefahren, in die sich Wanderer begeben, wenn sie die falschen Schuhe tragen. Er schätzt, dass im ganzen Allgäu jährlich über 100 Rettungseinsätze notwendig sind, bei denen Flipflops, Sandalen und Sneakers die Unfallursache sind. "Richtige Wanderschuhe sollen ein festes Profil haben, verwindungssteif sein und mindestens zwei Schnürungen über den Knöchel gehen", sagt der Bergretter. Sonst sei die Gefahr des Umknickens zu groß, man könne leicht abrutschen und sich verletzen. "Eine Frage der Zeit" sei es gewesen, bis die Behörden auf das Problem aufmerksam wurden. Von der EU und vom Bayerischen Landtag sei jetzt die Forderung nach Präventiv-Maßnahmen gekommen.

    Einheimische wird das Verbot nur selten betreffen. Die Erfahrung von Klaus Schädler zeigt, dass Allgäuer "wissen, mit welchen Schuhen man in die Berge geht". Touristen dagegen soll die Regelung nicht davon abschrecken, im Allgäu wandern zu gehen. Sie dient vielmehr dazu, dass Besucher die Berge möglichst in guter Erinnerung behalten können. Mit einer Projektmappe, in der anschauliche Bilder von Verletzungen sind, will die Bergwacht die Wanderer aufklären. Wer nicht einsichtig ist, riskiert das Bußgeld.

    Franz Bucher, Geschäftsführer der Tegelbergbahn und der Breitenbergbahn, begrüßt die neue Schuhpflicht ebenfalls. Die Besucher fahren mit der Bergbahn hoch und gehen dann mit Flipflops oder Sandalen hinunter. "Das ist für uns ganz schlecht, denn wenn etwas passiert, kommen die Leute im Zweifelsfall mit Haftpflichtschäden auf uns zu", sagt Bucher. Am Tegelberg und am Breitenberg hat man daher schon reagiert. Zumindest in der Übergangszeit, so lange noch Schnee liegt, mussten die Besucher auch bisher schon festes Schuhwerk vorweisen. War das nicht der Fall, mussten sie unterschreiben, dass sie im Falle eines Unfalles auf die Haftpflicht seitens der Bergbahn verzichten.

    Die jetzige Regelung geht mit Kontrollen und Bußgeld natürlich noch viel weiter. Kontrollieren lassen will Bucher die Schuhpflicht vor allem am Bergsportzentrum, dem Einstieg in die Klettersteige und am Ausstieg der Bergbahn. Die Besucher werden dann aufgehalten und auf die Schuhpflicht aufmerksam gemacht. Wo genau der Schuhverleih sein wird, steht noch nicht fest.

    Auch wenn Bucher Widerstände befürchtet, wird er die Pflicht zum passenden Schuhwerk "durchsetzen, weil Sicherheit oberstes Gebot ist."

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