Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Achtung beim Schild "Vorsicht, Dachlawine"

Winterrisiken

Achtung beim Schild "Vorsicht, Dachlawine"

    • |
    • |
    Achtung beim Schild "Vorsicht, Dachlawine"
    Achtung beim Schild "Vorsicht, Dachlawine" Foto: charly hã¶pfl

    Wer wegen "Petra" eins aufs Dach kriegt oder den Boden unter den Füßen verliert, hat schlechte Karten. Das Schneetief aus Skandinavien hat auch im südlichen Landkreis die weiße Pracht auf Straßen und Dächern anwachsen lassen und stattliche Eiszapfen an Regenrinnen produziert. Wenn Schnee vom Dach rutscht und einen Passanten trifft, kann dieser in der Regel den Hausbesitzer nicht haftbar machen. Vorausgesetzt, der Hauseigentümer hat mit einem gelben Schildchen vor Lawinen gewarnt. Dann ist er aus dem Schneider, sagt Manfred Brugger, erster Vorsitzender und Rechtsberater des Haus- und Grundbesitzervereins Sonthofen.

    Der Hausbesitzer muss sich also nicht selbst aufs Dach steigen und den Schnee herunterschaufeln. Die Warnschilder, die übrigens auch Eiszapfen mit einschließen, müssen laut Brugger entlang des Gebäudes angebracht werden, am besten an schräggestellten Latten, die den Gefahrenbereich markieren. Werde ein Fußgänger getroffen, müsse er dem Hausbesitzer "grobe Fahrlässigkeit" nachweisen, so der Experte. Ist das der (seltene) Fall, werde die Haushaftpflichtversicherung tätig. Eiszapfen werde jeder "vernünftige" Hauseigentümer beseitigen, auch um sich selbst oder die Mieter nicht zu gefährden.

    Wer wann wie oft räumen muss

    Gewisse Risiken bringe der Winter mit sich, meint Brugger und empfiehlt Fußgängern auch mal einen Blick nach oben, wenn sie Hausdächer passieren. Eher nach unten schauen sollte, wer sich im Winter auf rutschigem Grund bewegt. Zwar unterliegt jeder Hausbesitzer der Räum- und Streupflicht, aber nicht alle fühlen sich in die Pflicht genommen. Wann, wie oft und wie geräumt und gestreut werden muss, regeln die Kommunen. Die meisten Gemeinden im Oberallgäu halten sich an die Mustersatzung, erklärt Reinhold Hüppy vom Ordnungsamt Immenstadt. Im Städtle müssen werktags von sieben bis 20 Uhr, sonntags ab acht Uhr, die Gehsteige geräumt werden.

    Im Extremfall stündlich schippen

    Bei heftigem Schneefall, wie er vom "Petra"-Tief mitgebracht wurde, müsse man auch schon mal stündlich zur Schneeschippe greifen. Und wer tagsüber zum Arbeiten geht, müsse jemanden beauftragen. Geräumt werden müsse auf einer Breite von einem bis anderthalb Metern, so Hüppy. Wer zusätzlich streut, dürfe nur zu Split, Sand oder Asche greifen. Salz ist tabu, außer bei Blitzeis, an Steigungen oder auf Treppen.

    Und wenn ein Hausbesitzer die Schaufel gar nicht in die Hand nimmt? "Das haben wir im Auge", sagt Hüppy. In Immenstadt patrouillieren zwei Sicherheitsbeauftragte, die entweder am Haus klingeln oder einen Hinweiszettel einwerfen. Passiert dennoch nichts, komme es zur "Ersatzvornahme": Der städtische Betriebshof räumt und präsentiert dem Besitzer später die Rechnung. Auch die Polizei werde schon mal aktiv und erstatte bei nicht geräumten Wegen Anzeige.

    Ärger gibts übrigens auch für den, der den Schnee einfach auf die Straße schippt. Notfalls, so Hüppy, müsse man die Berge abfahren. Im Falle eines Falles muss auch hier der Geschädigte der Versicherung nachweisen, dass der Weg nicht gangbar war.

    Wenn Eiszapfen abbrechen, kann das für Fußgänger sehr gefährlich werden. Stefan Weber schlägt sie deshalb in der Fußgängerzone in Sonthofen ab. Foto: Charly Höpfl

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden