Der VW-Abgasskandal beschäftigt erstmals ein Gericht in der Region. Der Westallgäuer Besitzer eines Golfs will seinen Wagen wegen der installierten Schummel-Software an seinen Vertragshändler zurückgeben. Die Forderung führte nun zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Ravensburg. Das Urteil will die Kammer in zwei Wochen bekannt geben, eine Niederlage des Klägers zeichnet sich aber ab.
Die Kammer in Ravensburg ist eines der ersten Gerichte in Deutschland, das sich mit dem Abgasskandal beschäftigt. Zuvor haben bereits die Landgerichte Bochum und Münster Klagen von VW-Käufern zurückgewiesen. Sie sahen in der Schadsoftware zwar einen Mangel. Der sei aber nicht schwer genug, um eine Rückabwicklung des Kaufes zu verlangen. Die beiden Entscheidungen halten die Ravensburger Richter für 'nachvollziehbar und gut begründbar' und deuteten in der Verhandlung an, sich der Meinung anzuschließen. Die Vorsitzende Richterin Uhl machte dem Kläger deshalb wenig Hoffnung auf Erfolg.
Der Mann hatte vor drei Jahren bei einem Vertragshändler einen gebrauchten VW Golf mit 1,6 Liter TDI-Motor gekauft. Nach eigener Schilderung hatte er sich für eine teurere Variante mit sogenannter Blue-Motion-Technologie entschieden. Die bewirbt VW als besonders sparsam und schadstoffarm. Wie sich 2015 herausgestellt hat, ist in dem Auto aber eine Software eingebaut, die den Schadstoffausstoß bei Testfahrten manipuliert.
Aus Sicht des Käufers ist das ein klarer Mangel. Dreimal forderte er seinen Händler auf, das Auto nachzubessern. Das geschah nicht, weil die dafür nötige Software noch nicht entwickelt ist. Schließlich forderte der Kunde eine Rückabwicklung des Kaufes. Er wollte also den Wagen an den Händler zurückgeben und sich dafür den Gegenstandswert erstatten lassen - 12 282 Euro. Das Autohaus wies die Forderung jedoch gemäß Konzernlinie zurück. Weil das Auto problemlos fahrbereit ist, sah es keinen Mangel. Zumal VW eine Nachbesserung bis Ende des Jahres in Aussicht gestellt hat.
Das Landgericht sieht die Sache differenziert. In den Augen der Richter stellt die installierte Software sehr wohl einen Mangel dar. Der Kunde habe dem Autohaus auch genug Zeit eingeräumt, ihn zu beheben.
Trotzdem verneinen die Ravensburger Richter eine Pflicht des Autohändlers, den Wagen zurückzunehmen. Denn die bestehe nur, erläuterte Uhl, wenn es sich um einen schwerwiegenden Mangel handele. Den kann die Kammer aber offenbar nicht erkennen. Das Auto sei in seinem Fahrverhalten nicht beeinträchtigt. Zudem lasse sich das Problem vergleichsweise günstig beheben, sagte Uhl mit Blick auf 100 Euro, die VW als Kosten einer Nachrüstung nennt. Diese Summe zweifelt der Kläger aus dem Westallgäu an. Nach Auskunft verschiedener Fachleute koste eine Nachrüstung der Motoren 1.100 Euro plus Mehrwertsteuer, sagte sein Anwalt.
Wegen der Bedeutung des Falles beschäftigt sich eine ganze Kammer des Landgerichtes mit dem Fall. Angesichts des Streitwertes hätte auch ein Einzelrichter urteilen können. In zwei Wochen soll das Urteil verkündet werden, juristisch abgeschlossen ist das Thema Abgasmanipulation damit aber nicht. 'Die Frage wird vermutlich nicht hier letztinstanzlich entschieden', sagte Uhl.