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Abbiegen trotz roter Ampel

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Abbiegen trotz roter Ampel

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    Memmingen (aell). - Auch wenn die Ampel auf 'rot' schaltet, müssen Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer an der Abzweigung von der Kohlschanzstraße auf die Kalchstraße mit ihrer Weiterfahrt nicht warten, bis wieder 'grün' ist. Hier wurde nämlich der so genannte Grünpfeil angebracht. 'Durch diese Maßnahme soll der stadteinwärts fließende Verkehr flüssiger gemacht werden', sagt Hauptkommissar Jochen Glaser. Mit dem 'grünen Pfeil' werde in Spitzen-Verkehrszeiten der Rückstau durch 'den permanenten Abfluss der Rechtsabbieger auf die Kalchstraße' reduziert, hofft der Polizist.

    Dafür ist es wichtig, dass die entsprechenden Verkehrsregeln beachtet werden. So bedeutet der Grünpfeil, dass auch bei roter Ampel nach rechts eingebogen werden darf. Verpflichtet dazu sind die Verkehrsteilnehmer jedoch nicht. die Lenker der Fahrzeuge vor dem Abbiegen an der Haltelinie der Ampel anhalten müssen. beim Abbiegen weder Fußgänger noch Fahrradfahrer behindert oder gefährdet werden dürfen. Bei Nichtbeachten des Haltegebots drohen ein Bußgeld von 50 Euro sowie drei Punkte in Flensburg, so Glaser. Neben dem neuen Pfeil an der Kalchstraße gibt es in Memmingen nur noch jenen am ZOB für den Busverkehr.

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