In ganz Bayern gilt seit Freitag, 11. Dezember ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Die Bayerische Staatsregierung hat die aktuelle Bayerische Infektionsschutzverordnung entsprechend geändert.
In der Begründung heißt es wörtlich:
"Alkoholkonsum birgt das Risiko einer Missachtung der Infektionsschutzregeln und damit einer erheblichen Ansteckungsgefahr mit SARS-CoV-2. Unter Alkoholeinfluss wird die Steuerung des eigenen Verhaltens unter Berücksichtigung der Bedingungen der Umwelt beeinträchtigt; mit zunehmendem Alkoholkonsum ist mit einem Verhalten zu rechnen, das das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit nicht mehr zuverlässig erwarten lässt."
Alkoholverbot auf bestimmten Plätzen "nicht ausreichend"
Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Menschen auf andere Plätze ausweichen würden, wenn das Alkoholverbot auf bestimmte, örtlich festgelegte Flächen und Plätze begrenzt sei. Die bisherigen Einschränkungen seien daher zur effektiven Eindämmung des Infektionsrisikos nicht ausreichend. "In der aktuellen Infektionslage ist daher ein weitergehendes und unmittelbar geltendes Verbot des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum erforderlich, um die Weiterverbreitung des Coronavirus einzudämmen", heißt es weiter in der Begründung.