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Ab Montag gelten in Bayern neue Regeln für Gartencenter, Baumärkte und Buchhandlungen

Coronavirus im Allgäu

Ab Montag gelten in Bayern neue Regeln für Gartencenter, Baumärkte und Buchhandlungen

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    Ab Montag, den 12. April, werden Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte, Baumschulen, Gärtnereien, Baumärkte und Buchhandlungen wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt (Symbolbild).
    Ab Montag, den 12. April, werden Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte, Baumschulen, Gärtnereien, Baumärkte und Buchhandlungen wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt (Symbolbild). Foto: Bild von patricia hole auf Pixabay

    Langsam könnte man bei den Corona-Regeln den Überblick verlieren. Wann darf man beispielsweise in einem Gartencenter einkaufen, darf man seine Blumen nur abholen oder im Laden selbst aussuchen, braucht man dafür einen Termin und wann braucht man einen negativen Corona-Test? Um etwas Ordnung zu schaffen, haben wir hier eine Übersicht erstellt. 

    Was ab dem 12. April gilt

    Ab Montag, den 12. April, werdenGartenmärkte,Blumenfachgeschäfte, Baumschulen, Gärtnereien,BaumärkteundBuchhandlungenwieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Damit sind sie nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten, teilt die Bayerische Staatsregierung mit.  Wenn der Inzidenzwert in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt auf dreiaufeinanderfolgenden Tagen über einem Wert von 200 ist, dürfen Gartencenter, Baumärkte etc. nur noch"Click and Collect"anbieten. Aktuell liegendas Ostallgäu und die Stadt Kaufbeuren über dieser Grenze.Treten die neuen Regeln in Kraft, werden die jeweiligen Landratsämter noch einmal extra darüber informieren.  Für die sonstigen Geschäfte des Einzelhandels gilt Folgendes: (Quelle: Bayerische Staatsregierung)

    • Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 wird der Einzelhandel – wie bisher – unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte geöffnet. Das heißt es gilt: Mindestabstand, Maskenpflicht, ein Kunde je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche.
    • Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 50 und 100 sind nur Terminshopping-Angebote ("Click & Meet" mit vorheriger Terminvereinbarung) mit einem Kunden pro 40m² Verkaufsfläche zusätzlich zu den geltenden Voraussetzungen zulässig.
    • Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 100 und 200 sind Terminshopping-Angebote ("Click & Meet") zulässig. Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest).
    • Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 200 ist dann im Einzelhandel nur noch "Click & Collect" (Abholung vorbestellter Waren) zulässig. Das ist auch ohne negativen Test erlaubt. 

    Lockerungen erst in zwei Wochen möglich Ministerpräsident Markus Söder, Gesundheitsminister Klaus Holetschek (beide CSU) und Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) hatten am Mittwoch über das weitere Vorhaben in der Corona-Krise beraten.

    Söder: "Vorsicht mit Vernunft" - Weitere Öffnungen erst in zwei Wochen

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