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Ab Mittwoch: Corona-Alarmstufe in Baden-Württemberg!

Kritischer Wert überschritten

Ab Mittwoch: Corona-Alarmstufe in Baden-Württemberg!

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    In Baden-Württemberg herrscht ab Mittwoch die "Alarmstufe". (Symbolbild)
    In Baden-Württemberg herrscht ab Mittwoch die "Alarmstufe". (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Stefan Puchner

    "Die Lage ist ernst!", hatte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bereits am Wochenende in einem Podcast gewarnt und die Alarmstufe angekündigt. Jetzt ist es so weit: Ab Mittwoch gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe. Erstmals ist ein kritischer Wert auf Intensivstationen überschritten. Die Alarmstufe betrifft damit auch Städte und Gemeinden im württembergischen Westallgäu (z.B. Ravensburg, Isny und Wangen).

    Das sind jetzt die Einschränkungen für nicht geimpfte und nicht genesene Personen

    • Private Treffen: ein Haushalt mit einer weiteren Person. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt.
    • Einzelhandel: 3G-Regel: Zutritt für nicht-immunisierte Personen nur mit negativem Antigen-Schnelltest, ausgenommen Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote
    • Fitnessstudio, Vereinssport oder sonstige sportliche Aktivitäten in Sportstätten in geschlossenen Räumen: 2G, im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht.
    • Schulen: Maskenpflicht am Platz.
    • Restaurants: Innen 2G, außen 3G+ PCR-Test
    • Hotels: 3G+ PCR-Test

    Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind laut Landesregierung generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend. "Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler erhalten stattdessen gegen Vorlage ihres Schülerausweises beziehungsweise eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt, Zugang", heißt es auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg.

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