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Ab heute: Nächtliche Ausgangssperre endet in fast allen Allgäuer Landkreisen und kreisfreien Städten

Corona-Regeln in Bayern

Ab heute: Nächtliche Ausgangssperre endet in fast allen Allgäuer Landkreisen und kreisfreien Städten

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    Ab heute: Nächtliche Ausgangssperre endet in fast allen Allgäuer Landkreisen und kreisfreien Städten
    Ab heute: Nächtliche Ausgangssperre endet in fast allen Allgäuer Landkreisen und kreisfreien Städten Foto: Pixabay/Pixelio

    Die bayerische Regierung lockert die nächtliche Ausgangssperre im Freistaat. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz seit mindestens einer Woche die 100er Marke unterschreitet, fällt die Beschränkung ab heute vollständig weg. Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 bleibt die Regelung für die Zeit von 22-5 Uhr bestehen. Im Allgäu ist die nächtliche Ausgangsbeschränkung somit in fast allen Landkreisen und kreisfreien Städten außer Kraft. Einzige Ausnahme ist die Stadt Memmingen. (Stand 15.02.21) Eine Übersichtskarte finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Innenministeriums.

    Die wichtigsten Beschlüsse des Ministerrates vom 11. Februar im Überblick:

    • Sowohl die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung als auch die Einreisequarantäne-Verordnung bleiben bis vorerst 7. März in Kraft.
    • Für Grund- und Förderschüler der Klassen 1-4 sowie die Schüler der Abschlussklassen ist ab dem 22. Februar wieder Wechsel- oder Präsenzunterricht erlaubt. Alle anderen Schüler haben weiter Distanzunterricht. Es gilt jedoch: Bei einer 7-Tage-Inzidenz über der 100er Marke bleibt es ebenfalls beim Distanzunterricht.
    • Auch Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen dürfen ab dem 22. Februar wieder öffnen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis oder der kreisfreien Stadt unter 100 liegt.
    • Fahrschulen dürfen ebenfalls ab dem 22. Februar wieder den Betrieb aufnehmen (inklusive Prüfungen).
    • Ab dem 1. März dürfen Friseure wieder Kunden bedienen.

    Alle Beschlüsse des Ministerrates finden Siehierzum Nachlesen.

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