Ab Donnerstag gilt in Kaufbeuren ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Das gab die Stadt am Mittwoch in einer Allgemeinverfügung bekannt. Folgende Orte sind von dem Verbot betroffen: Altstadt:
- Afraberg
- Alleeweg
- An der Stadtmauer
- Am Breiten Bach
- Am Graben
- Baumgarten
- Blasiusberg
- Branntweiner-gässchen
- Crescentiaplatz
- Colleggässchen
- Hafenmarkt
- Josef-Landes-Straße
- Kaisergässchen
- Kaiser-Max-Straße
- Kappeneck
- Kemptener Straße
- Kemptener Tor
- Kirchengässchen
- Kirchplatz
- Klostergässchen
- Ledergasse
- Ludwigstraße
- Löwengässle
- Müllergässchen
- Münzhalde
- Neue Gasse
- Obstmarkt
- Pfarrgasse
- Pulverturmgässle
- Ringweg
- Rosental
- Salzmarkt
- Schlosserhalde
- Schmiedgasse
- Schraderstraße
- Sedanstraße
- Spielbergerhof
- Spitaltor
- Unter dem Berg
- Busbahnhof "Plärrer"
Neugablonz:
- Neuer Markt
- Bürgerplatz
Diese Regelung gilt bis zum 15. Dezember. Verstöße stellen laut der Stadt Kaufbeuren eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden kann.