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90 000 Mark Geldstrafe für Hans Söllner

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90 000 Mark Geldstrafe für Hans Söllner

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    Wegen Beleidigung verurteilt Kempten (ak). Wegen Beleidigung wurde der Liedermacher Hans Söllner gestern vom Landgericht Kempten zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 000 Mark verurteilt. Sein Anwalt kündigte an, in Revision zu gehen.

    Bei drei Konzerten in Obergünzburg, in Nördlingen und Altdorf hatte der Bad Reichenhaller Liedermacher Innenminister Günter Beckstein, eine Münchner Richterin und eine Immenstädter Polizistin mit derben Sprüchen aufs Gröbste beleidigt (wir berichteten). In erster Instanz war Söllner dafür vom Amtsgericht Sonthofen zu einer Geldstrafe in Höhe von 140 000 Mark (140 Tagessätze à 1000 Mark) verurteilt worden. Das Kemptener Landgericht entschied in dem Berufungsverfahren auf eine Gesamtstrafe von 150 Tagessätze zu je 600 Mark. Das Urteil begründete das Gericht damit, dass Söllner ­ er hatte sich auf das Grundrecht der Kunst- und Meinungsfreiheit berufen ­ in seinen Liedern und Texten die Schranken überschritten habe. Denn er habe mit 'massiven Beleidigungen' unter dem 'Deckmantel der Kunstfreiheit Rache nehmen' wollen, so der Richter ­ und das gehe einfach nicht.

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