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3G-Regelung im Landratsamt Unterallgäu

Im neuen Jahr

3G-Regelung im Landratsamt Unterallgäu

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    Im Landratsamt Unterallgäu gilt ab dem 03. Januar 2022 die 3G-Regelung. Nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete haben dann mit Termin Zutritt zu der Behörde. (Symbolbild)
    Im Landratsamt Unterallgäu gilt ab dem 03. Januar 2022 die 3G-Regelung. Nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete haben dann mit Termin Zutritt zu der Behörde. (Symbolbild) Foto: Lisa Hauger

    Ab Montag, 3. Januar 2022, gilt für Besucher des Landratsamts Unterallgäu und seiner Außenstellen die 3G-Regel - Zugang hat dann nur noch, wer geimpft oder genesen ist oder ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis vorlegen kann.

    Besuch nur mit Termin

    Das teilt das Landratsamt Unterallgäu mit. Ein Schnelltest darf vor maximal 24 Stunden, ein PCR-Test vor maximal 48 Stunden durchgeführt worden sein. Das Landratsamt folgt damit einer Vorgabe des bayerischen Innenministeriums. Besucher müssen vorab außerdem unbedingt einen Termin vereinbaren - das geht online unterwww.unterallgaeu.de/oeffnungszeitenoder telefonisch beim jeweiligen Ansprechpartner.

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