Ein 48-Jähriger war am Amtsgericht Sonthofen wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der Staatsanwalt warf dem Familienvater vor, im Februar einen 20-jährigen Oberallgäuer gezielt mit dem Skistock verletzt zu haben, weil dieser seinen siebenjährigen Sohn riskant überholt hatte.
Bei der Einschätzung des Überholmanövers im Skigebiet Gunzesried-Ofterschwang gingen die Schilderungen des 48-jährigen Familienvaters und des 20-jährigen Studenten ebenso weit auseinander wie ihre Aussagen zu der späteren Auseinandersetzung.
Gegenstand der Anklage war aber, was nach dem Überholen geschah: Unstrittig ist, dass der 20-Jährige durch den Skistock des Angeklagten an der Schulter verletzt wurde. Die Narbe zeigte der junge Mann der Richterin. Der Stock hatte ein Loch in die Skijacke gerissen und eine offene Wunde hinterlassen. Am Ende wurde das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Wie es zu der Verletzung kam, lesen Sie in der Freitagsausgabe des Allgäuer Anzeigeblatts vom 08.09.2017. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper